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Wyss Ursula · Nationalrat · 2004-12-08

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Um kurz an den Sinn dieses Gesetzes zu erinnern: Das heutige Prinzip der "Geheimhaltung mit Ausnahmen" soll durch das Prinzip der "Öffentlichkeit mit Ausnahmen" ersetzt werden. Der Nationalrat hat in Artikel 4 eine Ausnahme eingefügt, welche die Öffentlichkeit erst nach dem politischen oder administrativen Entscheid gewährt. Der Ständerat hat diese Einschränkung übernommen, sodass heute keine inhaltliche Differenz mehr vorliegt, sondern nur noch eine rein formale. Der Ständerat fügt die Bestimmung - zu Recht, aus der Sicht der Kommission - anstatt in Artikel 4 in Artikel 8 ein.

Im Hinblick auf die Einzelfallregelung, die das Gesetz vorsieht, ist aber darauf hinzuweisen, dass sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat dem Öffentlichkeitsprinzip ein angemessenes Gesetz zugrunde legen wollen. Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass das Öffentlichkeitsprinzip schlussendlich zu weniger Öffentlichkeit führt als der Status quo.