Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-12-08
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Vor fünf Jahren hat dieses Parlament die bilateralen Verträge I beschlossen, deren Herzstück die Personenfreizügigkeit ist, die mit der EU der 15 Staaten schrittweise eingeführt wird. In der Folge sind diese Verträge von der Bevölkerung mit klarem Mehr gutgeheissen worden, weil in diesem Parlament mit den bilateralen Verträgen flankierende Massnahmen gegen Lohndumping, gegen Lohndruck, beschlossen worden sind. Mit diesen flankierenden Massnahmen ist die politische Lehre aus dem Abstimmungsfiasko von 1992 gezogen worden.
Seit dem 1. Juni 2004 sind wir auf der zweiten, entscheidenden Stufe der Personenfreizügigkeit mit der alten EU. Dies ist gleichzeitig der grösste Härtetest seit Jahrzehnten für den Schweizer Arbeitsmarkt. Der Lohndruck ist nicht hypothetisch, Herr Stamm, Lohndumping ist heute in der Schweiz eine Realität. Es gibt Bauherren, es gibt hier in der Schweiz Arbeitgeber, die die neue Situation knallhart ausnützen - mit Löhnen, die das Niveau der Gesamtarbeitsverträge und das ortsübliche Niveau massiv unterschreiten, beispielsweise mit Löhnen zwischen 6 und 12 Euro pro Stunde. Das sind Löhne, von denen in der Schweiz niemand leben kann.
Im Hinblick auf die schrittweise Erweiterung der bilateralen Verträge auf die neuen EU-Länder ist es jetzt notwendig - im Zusammenhang mit dieser Vorlage, aber auch ganz unabhängig davon -, die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitsbedingungen und der Löhne zu verstärken. Das Paket, das von den Sozialpartnern ausgehandelt, vom Bundesrat übernommen und in der vorberatenden Kommission leicht erweitert worden ist, muss ohne Abstriche verabschiedet werden. Dieses Massnahmenpaket ist heute das absolute Minimum. Es ist die Voraussetzung dafür, dass die Gewerkschaften und die SP der Erweiterungsvorlage zustimmen können.
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Aber dieses Paket genügt nicht: Die besten Gesetze, die besten flankierenden Massnahmen nützen nichts, wenn sie in der Praxis nicht durchgesetzt werden. Wir haben heute, bezogen auf die seit dem 1. Juni 2004 geltenden flankierenden Massnahmen, einen Vollzugsnotstand - vor allem in den Kantonen, bei den Kontrollen, aber auch in verschiedenen Branchen. Mit den bilateralen Verträgen ist das bisherige fremdenpolizeiliche Kontrollsystem durch ein neues, nichtdiskriminierendes System ersetzt worden, das grundsätzlich alle Arbeitsverhältnisse erfasst: jene der Immigranten wie auch jene der schweizerischen Wohn- und Arbeitsbevölkerung mit oder ohne Schweizer Pass. Das neue System hängt in der Luft, wenn es in der Praxis nicht umgesetzt wird. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass die Kantone ihre Arbeit machen, dass die Arbeitsinspektoren eingesetzt werden, dass sie ihre Kontrollen durchführen, wie es das Gesetz bereits heute verlangt. Das ist ja auch die Aufgabe der Task Force, die vom Bundespräsidenten eingesetzt worden ist. Wenn es gesetzliche Mindestlöhne braucht, dann müssen sie erlassen werden. Die Voraussetzungen, die gesetzlichen Möglichkeiten für Mindestlöhne, sind jetzt, seit dem 1. Januar dieses Jahres, vorhanden. Dieses Instrumentarium muss eingesetzt werden.
Es kommt noch etwas dazu: Wenn weitere Missbräuche, wenn weitere Probleme bekannt werden, die sich mit den heutigen und heute neu zu beschliessenden Massnahmen nicht wirksam bekämpfen lassen, dann braucht es neue Massnahmen. Wir behaften die Wirtschaftsverbände, den Arbeitgeberverband, aber auch die Behörden und den Bundesrat darauf, dass man bei neuen Problemen auch neue Antworten geben muss. Wir denken dabei vor allem an die Problembereiche der Scheinselbstständigkeit, des Personalverleihs, der Sanktionen. Die Kommission hat dazu ja Postulate formuliert, Abklärungsaufträge, die ernst genommen werden müssen. Der Wille, die Entschlossenheit, gegen das Lohndumping vorzugehen, ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft, für die Zukunft der schweizerischen Wirtschaft wie für die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft. Eine Billiglohnpolitik, das behördlich geförderte und tolerierte Lohndumping, ist für die Schweiz wirtschaftlich und sozialpolitisch selbstmörderisch. Dadurch wird auch verhindert, dass die zu hohe Arbeitslosigkeit in diesem Land abgebaut werden kann, wenn man Leute zu tieferen Löhnen einstellen kann, zu denen die Leute hier in der Schweiz nicht arbeiten können. Die Bestimmungen müssen eingehalten werden, Lohndumping ist nicht tolerierbar: Diese Botschaft muss auch die Botschaft des Bundesrates sein, denn es genügt nicht, die Probleme zu beklagen, man muss die Probleme auch lösen. Gesetze sind wirksam in diesem Land, Gesamtarbeitsverträge sind wirksam, Mindestlöhne sind wirksam, Kontrollen sind wirksam: Das ist die Botschaft, die wir weitergeben müssen. Eine Billiglohnpolitik erträgt es nicht.