Weyeneth Hermann · Nationalrat · 1999-12-16
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-16
Wortprotokoll
Es ist eine wesentliche Frage, in welcher Form die Pensionskasse des Bundes in Zukunft ausgestaltet werden soll. Wir kennen den finanziellen Zustand der Kasse, den Deckungsgrad, und wissen - das ist nicht zu bestreiten -, dass Mittel in der Grössenordnung von 12 Milliarden Franken in diese Pensionskasse eingeschossen werden müssen, um sie auszufinanzieren. Das sind Leistungen, die der Arbeitgeber nicht rechtzeitig erbracht hat und die nun nachträglich finanziert werden müssen.
Es ist aber auch eine Tatsache, dass zahlreiche private und öffentliche Unternehmen in den letzten zehn Jahren vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat gewechselt haben.
Es ist klar, dass die Altersvorsorge ein wesentlicher Punkt der Personalpolitik ist. Es kann auch kaum bestritten werden - ich tue das auch nicht -, dass sich der Bund eine Personalpolitik leisten muss, aber auch leisten kann, die ordentlich und wettbewerbsfähig ist.
Man hat bei der Frage, um welches Primat man sich bemühen soll, stets mit der Firma Novartis verglichen und darauf hingewiesen, auch sie kenne heute noch das Leistungsprimat. Ich kenne jedoch kaum eine Firma, die in den letzten Jahren mehr mit Umbau, Verkäufen, Auskäufen, Aufkäufen, Umlagerungen und Entlassungen von sich reden machte als gerade diese. Diese Firma kann uns nicht als Beweis dafür dienen, das Leistungsprimat sei das einzig Richtige.
Worin unterscheiden sich denn diese beiden Primate? Beim Leistungsprimat werden den Versicherten Leistungen versprochen, welche einem Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes - in unserem Fall 60 Prozent - bei voller Versicherungsdauer von 40 Versicherungsjahren entsprechen. Gleichzeitig kennt der Bund aber im Vergleich zur Privatwirtschaft eine relativ tiefe Pensionsaltersgrenze von 62 Jahren.
Hingegen werden beim Beitragsprimat feste Beitragssätze - in der Regel gestaffelt nach Alter - festgelegt. Nebst einer Risikoprämie werden die Beiträge individuellen Sparguthaben gutgeschrieben und mit Zins geäufnet. Das Endkapital wird zu einem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt, der Realwert der Leistungen ist nicht im Voraus bekannt.
Diese beiden Systeme haben die folgenden wesentlichen Unterschiede: Die beiden Primate behandeln die Gehaltserhöhung unterschiedlich und gehen deshalb unterschiedliche Verpflichtungen ein. Leistungs- und Beitragsprimat unterscheiden sich stark in der Verteilung der Risiken, in der Transparenz von Leistungen und Finanzierung und im Umfang von Solidaritäten. Klein - da muss ich dem Kommissionssprecher widersprechen - sind die Wichtigkeit des Kapitalertrages und die Schwierigkeit der Administration; aus Gründen der Administration lässt es sich nicht rechtfertigen, ein Leistungsprimat aufrechtzuerhalten.
Das Primat muss so gewählt werden, dass es in die Personalstrategie des jeweiligen Unternehmens passt. Ich habe Ihnen schon gesagt: In der letzten Zeit haben sehr viele zum Beitragsprimat gewechselt und waren gerade in den letzten Jahren dank der erhöhten Performance in der Lage, trotz des Beitragsprimates die Renten anzupassen bzw. die Beiträge zu kürzen.
Ein Franken Leistung kostet bei beiden Primaten gleich viel. Es stellt sich einfach die Frage, welche Risiken wer zu tragen hat. Beim Leistungsprimat steigen die Kosten mit wachsenden Gehaltserhöhungen, also mit Beförderungen in den [PAGE 2557] letzten Jahren des Arbeitsprozesses; ab sechzig Jahren wird es einfach sehr teuer. Aber es stellt sich die Frage, ob hier mit der Beförderungspolitik nicht entsprechende Korrekturen vorzunehmen wären.
Beim Beitragsprimat sind die Kosten im Voraus bestimmbar, die Leistungen wachsen mit wachsenden Gehaltserhöhungen, die Leistungen können mit dem wachsenden Kapitalbetrag - eine Voraussetzung, die wir beim Bund geschaffen haben - aufgewertet und verbessert werden.
Das sind eigentlich die Gründe. Jetzt sage ich Ihnen Folgendes: Die beiden Kommissionssprecher haben gesagt, das sei ein klarer Entscheid mit 12 zu 4 Stimmen gewesen. Die Vorlage wurde im Verlauf der Detailberatung gegenüber der Vorlage des Bundesrates in wesentlichen Teilen verändert. Das war auch nötig. Sie haben gesehen, dass man für die Pensionskasse der Kader eine "Beletage" einführt und diese nach dem Beitragsprimat ausgestalten will. In diesem Sinn hat sich die Kommission ausgesprochen.
Am Schluss der Vorlage finden Sie eine Motion, in welcher der Bundesrat dazu aufgefordert wird, innerhalb von sechs Jahren einen Bericht vorzulegen, der die Frage klärt, ob man nicht zum Beitragsprimat wechseln müsse. Das zeigt doch, dass diese zwölf Kommissionsmitglieder nicht den Mut haben, diesen Schritt jetzt, wo das Ganze erneuert wird, zu machen, sondern sich darauf verlassen, dass diese Gesetzesvorlage baldmöglichst wieder überprüft wird; dies, weil sie sich der Sache nicht absolut sicher sind.
Machen Sie das jetzt und nicht in zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben Jahren!