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AB 47766

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte zum Rückweisungsantrag der Minderheit Maurer und zu den Nichteintretensanträgen Hess Bernhard und der Minderheit Stamm sprechen.

Nein, es ist keine goldene Brücke, sondern eine goldene Falle, Herr Stamm, die hier gestellt wird, wenn wir auf den Rückweisungsantrag der Minderheit Maurer eingehen. Wer für den bilateralen Weg ist, kann nicht das Resultat solcher Verhandlungen auf Jahre hinausschieben. Die Migration aus den neuen EU-Ländern kann erst dann festgestellt werden, wenn diese Bewegung auch möglich ist, also nach einer Öffnung des Arbeitsmarktes, nach Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit auch für diese Länder.

Die Androhung, das Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen, wenn der Rückweisungsantrag abgelehnt wird, ist ernst zu nehmen, für das Abkommen, aber auch für die Drohenden. Es ist dem Antragsteller nach der Diskussion in der Kommission - er war ja auch Mitglied - klar, dass er unterliegen wird. Die Abstimmung ging dort mit 17 zu 8 Stimmen gegen die Rückweisung aus. Die Drohung ist also keine Drohung, sondern die Ankündigung der Unterstützung eines Referendums.

Die Verschiebung des Geschäftes bis 2009 hat einen grossen Haken. Im Protokoll zum Abkommen sind in Artikel 2 die Stufen für die Öffnung absolut - und nicht relativ - festgelegt. Es ist klar, bis wann welche Kontingente gelten, und zwar in absoluten Zahlen, z. B. 900 Arbeitsbewilligungen für die Dauer von einem Jahr oder länger, bis zum 31. Mai 2005 - und nicht bis ein Jahr nach Ratifizierung des Protokolls. Wenn wir hier also die Verschiebung, die in der Rückweisung vorgesehen ist, beschliessen würden, müssten wohl alle diese Kontingente inklusive Termine neu ausgehandelt werden. Denn das, was der Antrag der Minderheit Maurer bewirken würde, wäre, dass wir eine viel weniger gut abgestufte Übergangsbestimmung hätten. Die Kontingentszahlen wären vielmehr, wenn im Jahr 2009 etwas vorgelegt würde, auf einen Schlag schon viel höher, wenn wir das nicht neu aushandeln würden. Daran haben weder die EU noch wir als Schweiz ein Interesse.

Zu den vorliegenden flankierenden Massnahmen: Was in der Botschaft drin ist, was vom Bundesrat kommt, ist das [PAGE 2012] Resultat der Verhandlungen der Sozialpartner. Notwendige Präzisierungen, Konkretisierungen, bessere Griffigkeit der bereits existierenden flankierenden Massnahmen sind in den Zusätzen des Ständerates drin. Dasselbe ist auch die Idee bei den Beschlüssen der Mehrheit der Kommission.

Es geht hier nicht um alte und neue Bundesländer, wie dies von einem Sprecher der SVP-Fraktion gesagt wurde; es geht um die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU.

Ich möchte Sie bitten, die Nichteintretensanträge Hess Bernhard und der Minderheit Stamm zu den flankierenden Massnahmen abzulehnen. Wir brauchen die Öffnung des Marktes für die zehn neuen EU-Länder, und dafür brauchen wir griffige Instrumente zur Durchsetzung der flankierenden Massnahmen. Wir wollen kein Lohn- und kein Sozialdumping, aber wir möchten auch keine schlechteren Chancen für unsere KMU. Wir wollen keine kurzen Schweizer Spiesse. Insbesondere wenn keine Kontrollen durchgeführt werden könnten, weil wir zu wenige Inspektoren einsetzen, würde die Missbrauchsbekämpfung sehr schwierig. Der Nichteintretensantrag ist ein Antrag gegen den Kompromiss der Sozialpartner, gegen die in der Schweiz lebenden Arbeitnehmerinnen und -nehmer, gegen das Gewerbe. Sie haben Herrn Messmer gehört, Sie haben Herrn Gysin gehört. Es ist auch ein Antrag gegen die grossen Unternehmen; Sie haben eben die Sozialpartner gehört.

Ich möchte Sie deshalb bitten, den Rückweisungsantrag der Minderheit Maurer zum Protokoll abzulehnen und die Nichteintretensanträge zu den flankierenden Massnahmen ebenso abzulehnen.