Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-12-09
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Namens der Minderheit ersuche ich Sie, bei Artikel 19 Absatz 2 dem Ständerat zu folgen. Lassen Sie mich zunächst eine Vorbemerkung machen und dann sagen, worum es geht.
Wir haben zu diesem Abkommen Ja gesagt, und wir haben Ja dazu gesagt, dass wir griffige Massnahmen brauchen, [PAGE 2002] um in diesem Bereich der Betrugsbekämpfung auf glaubwürdige Art und Weise auch wirken zu können. Das ist unbestritten.
Nun geht es hier darum, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung Zwangsmassnahmen durchführen kann, um Akten zu beschlagnahmen. Sie kann, wie Sie sehen, Hausdurchsuchungen machen. Dies ist eine in rechtspolitischer Hinsicht grundsätzliche Frage: Soll es möglich sein, dass die Verwaltung - hier die Steuerverwaltung - ohne vorherige richterliche Bewilligung diesen Eingriff in die Privatsphäre, zum Beispiel eine Hausdurchsuchung, machen kann, oder nicht? Hier war in der Debatte des Ständerates die Meinung klar, dass es rechtspolitisch so nicht gehen kann, sondern dass es analog wie andernorts vorher eine richterliche Bewilligung braucht. Das ist auch die Meinung der Minderheit, und deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass zwar diese Zwangsmassnahme der Verwaltung unbestritten ist, dass es aber vorgängig eine Zustimmung durch den zuständigen Richter braucht.
Zusätzlich zu diesem grundsätzlichen Aspekt des Verhältnisses von Verwaltung, Bürger und Rechtsschutz geht es hier natürlich im Kontext mit dem Ausland auch um Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Wir glauben, dass damit auch eine gewisse Sensibilität bezüglich unserer Stellung weltweit verknüpft ist. Wir sind der Meinung, dass wir hier sehr sorgfältig legiferieren sollten und dieses Vertrauen in unseren Rechtsstaat nicht aufs Spiel setzen dürfen.
In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, der Minderheit bzw. dem Ständerat zuzustimmen.