Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-09
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-09
Wortprotokoll
Das Zinsbesteuerungsabkommen sagt, dass der Ertrag aus diesen Zahlstelleneinnahmen zu 25 Prozent an den nutzungsberechtigten Staat geht, das ist die Schweiz. Damit ist es uns, nämlich dem nutzungsberechtigten Staat, überlassen, wie wir diese Mittel verteilen möchten. Es ist richtig, dass wir, wie Frau Meier-Schatz gesagt hat, besonders am Anfang nicht mit grossen Summen konfrontiert sein werden. Es geht hier aber gar nicht so sehr ums Geld, obschon man sagen muss, Frau Meier-Schatz, dass die Kantone, wie der Bund, derzeit in teilweise rigiden Kürzungsübungen sind. Sie sind dabei, ihre Kantonshaushalte zu sanieren, und sie haben gelernt, dass für sie jeder Franken ein Franken ist, auch wenn dann hier keine grossen Beträge herausspringen.
Es geht aber vielmehr um eine Tradition. Es geht um die Tradition, dass in der Regel Einnahmen aus dem Fiskalbereich zwischen dem Bund und den Kantonen nach Schlüsseln aufgeteilt werden. Das entspricht dem föderalistischen Gedanken auch in unserem Fiskalrecht und begründet sich damit, dass die Kantone fast in jedem Fall zum Vollzug von Gesetzen eben auch entsprechende Aufwendungen haben. Eine Alternative wäre, dass man die Kantone verpflichtete, gewissermassen Rechnung für die Bemühungen zu stellen, die sie im Zusammenhang mit dem Vollzug von Steuergesetzen erbringen, aber das wäre an der Sache vorbeigedacht, das wäre ein übertriebener Aufwand.
Wir glauben deshalb, dass es vertretbar ist, wenn man hier von diesen 25 Prozent, welche in die Bundeskasse fliessen, einen Anteil von 10 Prozent an die Kantone weiterleitet. Die administrative Abwicklung dieser 26 Subkonten ist für die Finanzverwaltung kein Problem, das kann ich Ihnen versichern.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.