Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-12-13
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-13
Wortprotokoll
Wie es bereits gesagt worden ist, haben wir die zentralen Differenzen ausgeräumt. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass wir uns bei den verbleibenden zwei Differenzen dem Ständerat anschliessen sollten und dass die Differenzen somit gänzlich eliminiert werden können.
Nun, worum geht es bei Artikel 37a Absatz 2? Es geht zunächst einmal nicht darum, dass es im überobligatorischen Teil keine Prämienkontrollen mehr geben soll - die Prämienkontrollen bleiben bestehen -, sondern es geht um die Frage, worauf sich die Prämienkontrollen im überobligatorischen Teil zu konzentrieren haben. Gemäss der Fassung des Ständerates ist es so, dass auch im überobligatorischen Teil eine Kontrolle bezüglich Missbrauch und eine Kontrolle bezüglich Solvenz, d. h. Sicherheit des Anbieters, besteht. Die zentralen Elemente der Prämienfestlegung werden also sowohl mit Blick auf die Kunden, sprich Schutz der Versicherten vor Missbrauch, wie auch mit Blick auf die Sicherheit des Unternehmens weiterhin von der Aufsichtsbehörde kontrolliert werden müssen.
Wenn wir jedoch an unserer Fassung festhalten, dann werden wir im überobligatorischen Teil eine über diese zwei Kriterien hinausgehende Prämienkontrolle haben, d. h., wir werden den äusserst beschränkten Teil, in dem noch marktwirtschaftlicher Wettbewerb möglich ist, auch noch regulieren. Unsere Fraktion ist daher der Meinung, dass wir zur Kontrolle der Aufsichtsbehörde bezüglich Missbrauch und zur Kontrolle und Überwachung der Solvenz Ja sagen können, dass wir im langfristigen Interesse der Kunden und der Sicherheit des Systems zur gänzlichen Ausschaltung des Wettbewerbes jedoch Nein sagen sollten. Deswegen stimmen wir hier mit der Mehrheit, d. h. für die Streichung von Artikel 37a Absatz 2.