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Lang Josef · Nationalrat · 2004-12-14

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Das Kernanliegen des Ständerates wie auch der Minderheit und des Antrages Meier-Schatz ist es, den Zweidrittelsanteil der Kantone zu erhalten. Dieser Anspruch ist aus vier Gründen überholt:

1. Die historische Grundlage für den kantonalen Anspruch ist aufgelöst, und zwar völlig. Mit der Beteiligung der Kantone an den Nationalbankgewinnen zu zwei Dritteln wollte man damals den Kantonen die ihnen durch den Entzug der kantonalen Notenmonopole entstandenen Einnahmenausfälle entschädigen. Gut hundert Jahre nach der Gründung der Nationalbank haben kantonale Notenmonopole jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Damit hat sich aber auch die legitimatorische Grundlage für einen historischen Anspruch aufgelöst. Es gibt kein Erbrecht auf Nationalbankgold.

2. Die Kantone haben im Gegenvorschlag zur Gold-Initiative selber auf eines ihrer zwei historischen Drittel verzichtet.

3. Das Volk hat mit der deutlichen Ablehnung des Steuerpaketes dafür gesorgt, dass die Kantone jährlich nicht höhere Summen verlieren, als sie mit der Zweidrittelslösung erwarten können.

4. Der neue Finanzausgleich hat neue Realitäten in den finanziellen Verhältnissen zwischen Kantonen und Bund und zwischen den Kantonen selber geschaffen. Aufgrund der neuen Realitäten sind die historischen Ansprüche erst recht überholt.

Die grüne Fraktion unterstützt, mit einer Ausnahme, den Beschluss des Nationalrates, der verlangt, dass die Ausschüttungen aus dem Fondsvermögen während 30 Jahren zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der AHV gehen. Die AHV bildet real wie auch symbolisch das Rückgrat des Sozialstaates.

In diesem Sinne: Treten Sie ein, und halten Sie an Ihrem früheren Beschluss fest!