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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-12-14

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14

Wortprotokoll

Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren der Vorlage zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV". Wie Ihnen bekannt ist, besteht die Vorlage aus zwei Teilen. Die Vorlage 1, über die wir zuerst befinden, betrifft die überschüssigen Goldreserven der Nationalbank, die nicht mehr für Währungszwecke benötigt werden. Die Vorlage 2 betrifft die Verteilung der künftigen Gewinne der Nationalbank.

Zur Vorlage 1: Der Ständerat hat mit 23 zu 9 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage 1 nicht einzutreten. Ihre WAK hat hingegen mit 14 zu 7 Stimmen beschlossen, am Eintretensentscheid festzuhalten. Das heisst konkret, die Zinsen der nicht mehr benötigten Goldreserven sollen während 30 Jahren zu einem Drittel an die Kantone gehen und zu zwei Dritteln in die AHV fliessen. Wir sprechen von den Erträgen der nicht mehr benötigten Goldreserven in der Höhe von 20 Milliarden Franken. Sofern nach 30 Jahren keine anderen Beschlüsse gefasst werden, soll ein Drittel der Substanz an die Kantone gehen, und zwei Drittel sollen in die AHV gehen.

Die Dotierung der AHV wird auch deshalb befürwortet, weil sich der AHV-Fonds in einer Unterdeckung befindet, denn mit der Ablehnung der 11. AHV-Revision am 16. Mai 2004 [PAGE 2090] wurde bekanntlich auch die Reduktion des Deckungsgrades von einem Jahresbedarf an Renten auf 70 Prozent abgelehnt. Deshalb fehlen eben auch dem AHV-Fonds rund 5 Milliarden Franken. Der Ständerat will die 20 Milliarden Franken Kapital hingegen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone verteilen, ohne Vorschriften für die Substanzerhaltung zu machen. Das heisst, der Ständerat ist der Meinung, falls keine Einigung zustande kommt, werde der bisherige Verteilschlüssel zur Anwendung kommen.

Der Präsident hat Sie darauf hingewiesen, dass wir heute nur über Eintreten oder Nichteintreten befinden. Die Einzelanträge, die Sie erhalten haben, stehen heute deshalb nicht zur Diskussion; sie können aus formellen Gründen nicht behandelt werden. Zuerst muss über Eintreten oder Nichteintreten entschieden werden, dann geht die Vorlage wieder an den Ständerat, und erst wenn sie wieder zu uns zurückkommt, werden wir weiterdiskutieren.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, am Eintretensentscheid festzuhalten.