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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-12-14

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Einmal mehr laufen wir Gefahr, dass wir die anstehenden Probleme nicht lösen. Auch heute werden wir nur den Grundsatzentscheid über Eintreten oder Nichteintreten fällen. Dennoch ist es an der Zeit, dass wir die Probleme nicht länger vor uns herschieben.

Wir alle wissen, dass die Defizite der IV enorme Löcher in den AHV-Fonds reissen und dadurch die langfristige Anlagestrategie des AHV-Fonds auch gefährden, weil immer weniger Geld zur Verfügung steht. Gleichzeitig müssen wir feststellen, wenn wir keine Lösung für die Verwendung dieser 1300 Tonnen Gold festlegen, dass das Geld nach dem ordentlichen Verteilschlüssel zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zukommt. Das Volk hat die IV-Zusatzfinanzierungsvorlage abgelehnt und ganz klar signalisiert, dass es weder heute noch in naher Zukunft bereit ist, zusätzliche Mehrwertsteuerprozente zu bezahlen, um die IV zu sanieren.

Das Problem bleibt somit bestehen. Wir haben die Pflicht, es zu lösen. Wir können nicht tatenlos dieses Defizit von heute 6,5 Milliarden Franken, welches jährlich um zusätzliche [PAGE 2091] 1,5 Milliarden Franken ansteigt, einfach so hinnehmen. Die 5. IV-Revision, welche dringend notwendig ist und welche wir auch unterstützen werden, wird uns nicht erlauben, die bereits bestehenden und weiter anwachsenden Schulden zu tilgen. Auch haben die Parteien bis anhin keine Lösungen zur Entschuldung unterbreitet.

Die IV-Schulden im AHV-Fonds sind liquiditätswirksam, das wissen Sie, und dafür sorgen wir. Die gesetzliche Deckung dieses Fonds ist dadurch längst nicht mehr gewährleistet. Mit der 11. AHV-Revision wollten wir den Deckungsgrad auf 70 Prozent festlegen. Solange wir diese IV-Defizite in diesem Fonds belassen und die angelaufenen Schulden nicht tilgen, wird aber das verfügbare Einkommen im Jahr 2008 nur noch 35 statt 100 Prozent oder nur noch 11,6 statt 31 Milliarden Franken betragen.

Es wird lediglich noch wenige Zusatzjahre brauchen, bis die IV-Defizite zu einer Unterdeckung des AHV-Fonds führen werden. Wir können nun eine Vogel-Strauss-Politik betreiben, indem wir die Probleme nicht sehen wollen und den Erlös des Verkaufs in die allgemeine Bundeskasse fliessen bzw. versickern lassen, oder wir können endlich gemeinsam eine Lösung für die dringend anstehenden Probleme erarbeiten. Offenbar hat nun auch die SP-Fraktion anerkannt, dass ihr erster Vorschlag, welcher deckungsgleich mit jenem der SVP-Fraktion war, einer "Pflästerlipolitik" gleichkommt und keine Nachhaltigkeit hat.

Mit der Tilgung der IV-Defizite erreichen wir zwei Ziele. Einerseits müssen die nachfolgenden Generationen diese Defizite nicht übernehmen und zur Schuldentilgung höhere Beiträge zahlen, anderseits plündern wir den AHV-Fonds nicht weiter und gefährden dadurch die Anlagestrategie, die Erträge für diesen Fonds sichern sollte. Wir verzichten also im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 5. IV-Revision - ich betone das nochmals - auf eine weitere Belastung des AHV-Fonds.

Nachdem nun auch die SP-Fraktion einen ähnlichen Ansatz gewählt hat, möchte ich noch den bedeutenden Unterschied zwischen dem Antrag Gross Jost und meinem Antrag unterstreichen. Gemäss meinem Antrag bleibt der Betrag für die Kantone unangetastet und wird, wie im Entwurf des Bundesrates und wie es auch von der Minderheit gutgeheissen wird, in einen Fonds gelegt. Mein Antrag, der materiell, so hoffe ich, erst im Ständerat zur Sprache kommen wird, bringt keine Änderung der Gesetzesvorlage oder des Entwurfes des Bundesrates - ein Vorschlag, welcher von der Minderheit und darunter auch von der CVP-Fraktion bis anhin stets gutgeheissen worden war. Die CVP-Fraktion ist keinesfalls gewillt, diesen Verteilschlüssel zuungunsten der Kantone zu ändern.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass wir bis anhin stets die Meinung vertreten haben, dass der Bundesdrittel für die Entschuldung zu verwenden sei. Wir ändern auch daran nichts. Nur soll gemäss meinem Antrag die Substanz und nicht nur der Erlös dieses Drittels zur Entschuldung der angelaufenen IV-Schulden dienen. Dieser Betrag soll auch erst - ich betone das nochmals - nach Inkrafttreten der 5. IV-Revision zur Entschuldung freigegeben werden. Mit diesem Antrag, über den wir heute nicht abstimmen können, wollen wir die Fronten aufweichen und dem Ständerat den Ball zuspielen, damit wir aus dieser Pattsituation herauskommen und die anstehenden Probleme auch gemeinsam lösen.

Aus diesem Grund und unter diesen Prämissen wird die CVP-Fraktion heute für Eintreten stimmen.