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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-14

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-14

Wortprotokoll

Die Vorlage ist von Herrn Engelberger in ihren drei Inhalten zutreffend geschildert worden. Ich habe seiner Präsentation nichts beizufügen. Ich ersuche Sie, auf dieses Projekt einzutreten, den Anträgen des Bundesrates zu folgen und das im dringlichen Verfahren zu behandeln.

Ich begründe das wie folgt: Zunächst ersuche ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Der Grund besteht in der hier mehrfach diskutierten Lösung des Paketes, das wir in den Verhandlungen mit den Verbänden, mit den Personalverbänden des Bundes, schon im Sommer, im August dieses Jahres, ausgehandelt haben. Wir haben in diesem Paket Massnahmen in Bezug auf die Entlöhnung beschlossen. Wir haben beschlossen, dass wir auf einen Teuerungsausgleich verzichten und dafür dem Bundespersonal das nächste Jahr eine einmalige, nicht versicherte Zulage entrichten werden, die in etwa der Höhe der Teuerung entspricht. Wir haben weiter - im Hinblick auf den Übergang zum Beitragsprimat in der Totalrevision - darauf verzichtet, Kürzungen in Bezug auf vorzeitige Pensionierungen vorzunehmen. Wir haben schliesslich vereinbart, dass wir dieses Projekt hier im dringlichen Verfahren behandeln.

Das Gesamte war, wie gesagt wurde, ein Deal. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir das auch als Deal behandeln. Dann fühle ich mich als Finanzminister gegenüber den Personalverbänden und gegenüber Ihnen in der Pflicht. Aber ich fühle mich dann nicht mehr in der Pflicht, wenn Sie jetzt anders entscheiden.

Zur Frage der Dringlichkeit: Wir legiferieren hier für zwei Jahre, denn es ist vorgesehen, dass wir in einer vorgezogenen Totalrevision des Pensionskassengesetzes des Bundes bereits auf Ende des Jahres 2006 das Beitragsprimat einführen. Mithin gilt das, was Sie jetzt beschliessen werden, für eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Wenn Sie jetzt verlangen, dass wir das ordentliche Verfahren nehmen, und dann gegebenenfalls noch ein Referendum anschliessen, dann, muss ich Ihnen sagen, können Sie diese Gesetzgebung lieber von Anfang an vergessen. Dann wäre es mir lieber, Sie würden gar nicht darauf eintreten, dann habe ich klare Verhältnisse, und dann weiss ich, dass das Paket nicht mehr gilt. Daher glaube ich, dass die Dringlichkeit Voraussetzung für die Beibehaltung des Paketes ist.

Die Frage der Konsultationen ist angeschnitten worden. Ich werde darauf noch einmal zurückkommen. Ich möchte einfach der Vollständigkeit halber hier erklären, dass wir die Vorbereitung für dieses Projekt genauso gemacht haben, wie wir jedes Gesetzesprojekt vorbereiten. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Ämterkonsultation. Die hat hier, wie in allen Bereichen, stattgefunden. Im Rahmen dieser Ämterkonsultation sind die SBB, die Post, alle Organisationen begrüsst worden. Aber ich kann als Finanzminister doch nicht mit Gewerkschaften verhandeln, die heute in den SBB tätig sind, wo es einen eigenen Verwaltungsrat gibt, der die strategische und operative Verantwortung für die Führung der SBB trägt. Dasselbe gilt bei der Post. Daher war es mir verschlossen, mit diesen Verbänden direkt zu verhandeln. Es hat für mich den Charakter eines Mangels, dass die Personalverbände dort offenbar nicht begrüsst worden sind; das gebe ich gerne zu. Aber ich muss Ihnen sagen, dass das Verfahren formal so gelaufen ist, wie jedes Gesetzgebungsverfahren verläuft.

Ich möchte auch hier nochmals klar machen, auch an die Adresse von Frau Goll: Wir legiferieren hier ausschliesslich im Bereich der Publica - nur für die Publica. In diesem Zusammenhang komme ich gleich auf die Fragen, die von Herrn Lustenberger gestellt worden sind. Er fragte, was da eigentlich mit der Publica passiere. Ich kann es Ihnen gerne sagen: Wir haben vor einem Jahr eine Eröffnungsbilanz beschlossen, und mit dieser Eröffnungsbilanz übernimmt der Bund zusätzlich die Finanzierung von 11,9 Milliarden Franken - 11,9 Milliarden Franken! Dieser Betrag wurde mit dieser Eröffnungsbilanz beschlossen. Gleichzeitig haben wir aber auch beschlossen, eine Totalrevision des Pensionskassengesetzes vorzunehmen und sie vorzuziehen. Sie war nämlich gemäss Anweisungen des Parlamentes erst für 2008 oder später vorgesehen. Jetzt ziehen wir sie vor.

Was den Bereich der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe betrifft: Hier hat Herr Levrat, der sich natürlich in diesen Bereichen sehr gut auskennt, mit Recht darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe - ich spreche namentlich von den SBB, von der Post, aber auch von Skyguide und anderen Organisationen - immer noch ungelöste Pensionskassenprobleme gibt. Ich muss das zugeben; es gibt beispielsweise immer noch keine Eröffnungsbilanz für die Pensionskasse der Post. Es trifft aber auch zu, was Herr Lustenberger gesagt hat: Wir haben seit den Neunzigerjahren für die Ausfinanzierung der Publica und der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe 33 Milliarden Franken bezahlt - 33 Milliarden Franken!

Ich möchte, dass das jetzt einmal aufhört. Deshalb habe ich, schon bald nach Amtsantritt, im Frühjahr eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich dieser Probleme jetzt annimmt. Wir wollen und müssen sie lösen. Wir müssen dort Eröffnungsbilanzen machen, wo es noch keine gibt. Wir müssen schauen, wo die Unterdeckungsprobleme sind. Sie haben ja alle in der Zwischenzeit auch entsprechende Gutachten bekommen; [PAGE 2082] sie haben dort gesehen, dass gelegentlich auch zeitliche Spielräume zur Lösung der Unterdeckungsproblematik bestehen. Ich will gerne Hand bieten, dass wir hier so gut wie möglich und so optimal wie möglich vorankommen. Aber der allerschnellste Weg ist vielleicht nicht immer der beste, weil es auch Zinssensibilitäten gibt, auf die Herr Weyeneth meines Erachtens zu Recht aufmerksam gemacht hat.

Nun zu diesem Projekt: Es stimmt, dass man einmal Aussagen gemacht hat, wonach die Rentenbezüger für längere Zeit diese Ansprüche haben. Allerdings ist die Anpassung der Renten an die Teuerung eben kein wohlerworbenes Recht, das beispielsweise den Schutz der Eigentumsgarantie geniesst. Dazu gibt es übrigens auch eine bundesgerichtliche Rechtsprechung.

Wir müssen uns heute eingestehen, dass anlässlich der Verselbstständigung dieser verschiedenen, einzelnen Unternehmen auch die berufliche Vorsorge im Allgemeinen und die Teuerungsanpassung der Renten im Besonderen rückwirkend betrachtet nicht optimal gelöst wurden. Das ist ein Problem, das auf die Gesetzgebungen zurückgeht. Wir haben zum Beispiel, wenn ich mich richtig erinnere, in Artikel 16 des SBB-Gesetzes immer noch solche Garantien, die wir diskutieren müssen. Seit Ende der Neunzigerjahre und insbesondere seit diese verschiedenen Unternehmen bestehen, haben sich die Pensionskassen aber auseinander entwickelt. Wir haben seither auch neue Gesetze; zum Beispiel hat man das Beamtengesetz durch das neue Bundespersonalgesetz ersetzt, und so sind auch die entsprechenden Verordnungen neu, die sich auf die Publica beziehen. Das ist eine neue gesetzliche Grundlage.

Wir haben weiter festgestellt, dass die verselbstständigten Unternehmen auch personalpolitisch eigene Wege gegangen sind: Die SBB haben ihre eigene Personalpolitik, die Post hat ihre eigene Personalpolitik und wir beim Bund auch, und die Kassen sind auch demografisch ganz anders zusammengesetzt. Es kommt dazu, dass Verselbstständigungen teilweise natürlich auch in einem ungünstigen Zeitpunkt stattfanden, nämlich im Augenblick, als die Börse ausgerechnet bei der Vermögensbildung nicht mehr recht mitspielte. Dort wurde Geld verloren, aber wo wir jetzt die Ausfinanzierungen vorgenommen haben, haben wir dies mit Steuergeldern getan.

Wenn Sie sagen, 60 000 Altrentner müssten eine gewisse Einbusse in Kauf nehmen - von Renten, die ja weitgehend definiert sind -, muss ich Ihnen sagen, dass das von 2,8 Millionen Steuerzahlern auch bezahlt worden ist; wir sind dabei, diese Lücken eben auch via Steuergelder zu finanzieren. Wir im Bundesrat sind deshalb der Meinung, dass die Gleichbehandlung aller Rentenbeziehenden der Unternehmen mit jenen der Bundesverwaltung nicht mehr aufrechterhalten werden sollte. Wenn man das tut, riskiert man, dass die Anpassung in Richtung der finanzschwächeren Pensionskassen geht und dass sich diese dann an den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Unternehmen orientieren. Das könnte zur Folge haben, dass alle Rentnerinnen und Rentner des Bundes und seiner Unternehmen gegebenenfalls keinen oder einen beschränkten Teuerungsausgleich erhielten. Die Lösung, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt, sagt ja nicht, dass ein solcher Teuerungsausgleich nicht mehr möglich ist, sie sagt nur, dass es nicht mehr obligatorisch geschieht.

Ich ersuche Sie deshalb, auf diese Gesetzgebung einzutreten, sie zu behandeln und als dringlich zu verabschieden.