Banga Boris · Nationalrat · 2004-12-15
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-15
Wortprotokoll
An ihrer Sitzung vom 16. November 2004 hat Ihre Aussenpolitische Kommission grossmehrheitlich beschlossen, sich in Artikel 2 dem Ständerat und dem Bundesrat anzuschliessen und den Bundesbeschluss über die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung nicht dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Damit wird es möglich, diese letzte Differenz zu eliminieren.
Zur Begründung nur ganz kurz: Nach Artikel 141 Absatz 1 Litera d der Bundesverfassung unterstehen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie unbefristet und unkündbar sind, wenn sie den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn zu ihrer Umsetzung der Erlass von Bundesgesetzen erforderlich ist. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung kann gekündigt werden - ich verweise auf Artikel 17 - und sieht ebenfalls keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Die Charta enthält nach unserer Auffassung auch keine wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen und braucht ebenfalls keine Bundesgesetze zur Umsetzung. Es gibt zwar einige Bestimmungen der Charta, die als rechtsetzend, aber sicher nicht als grundlegend und damit als wichtig betrachtet werden könnten.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung.