Stamm Luzi · Nationalrat · 2004-12-15
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-15
Wortprotokoll
Es gibt zwei Minderheiten: Die erste beantragt, der parlamentarischen Initiative Baumann J. Alexander Folge zu geben, und die zweite beantragt, die Motion der Kommission nicht zu überweisen. Ich vertrete die Minderheit Baumann J. Alexander, weil Herr Baumann selbst seine parlamentarische Initiative vertritt. Die erste Minderheit wünscht bei diesen Tactilos, bei dieser Entwicklung der Loterie Romande, eine möglichst restriktive Variante. Sie ist der Meinung, dass diese Geräte - Tactilos, die aufgestellt werden - zu gefährlich, zu schädlich sind. Deshalb wollen wir diese Geräte nicht, deshalb wollten wir auch die parlamentarische Initiative Baumann J. Alexander unterstützen, über welche Sie nachher von Herrn Kollege Baumann selbst etwas hören werden.
Ich möchte zwei Punkte anfügen, die - zusätzlich zu dem, was Herr Kollege Baumann sagen wird - dafür sprechen, die Motion nicht anzunehmen. Erstens: Die Motion ist im Grunde genommen zu wenig klar. Der Wortlaut der Motion beinhaltet die Forderung, "die elektronischen Lotterien" seien "in die Definition der Lotterien einzubeziehen". Das tönt kompliziert und ist auch kompliziert. Es ist kompliziert, weil wir die Verfassung und das Gesetz haben, welche nur zwei Arten von Spielautomaten vorsehen: Einerseits gibt es die Glücksspielautomaten; diese sind verboten, bzw. es darf nur innerhalb von Spielcasinos Glücksspielautomaten geben. Andererseits gibt es die Geschicklichkeitsspielautomaten; da ist das Spielen und das Gewinnen vom Geschick abhängig. Es gibt keine dritte Kategorie "Lotterien", sondern man muss sich darüber klar werden, ob ein Lotterieautomat ein Geschicklichkeitsautomat oder ein Glücksspielautomat ist. Glücksspielautomaten haben ausserhalb von Casinomauern nichts zu suchen. Es ist bei dieser Ausgangslage schwierig, die Frage zu beantworten, was diese Motion will. Will sie z. B., dass im Lotteriegesetz definiert wird, wie ein Geschicklichkeitsautomat konstruiert werden muss? Hier ist ein unsicherer Punkt. Nur schon deshalb bitte ich Sie, nicht für die Motion zu stimmen.
Falls zur Motion Ja gesagt würde, möchte ich hier zuhanden des Amtlichen Bulletins noch einen zweiten Punkt festhalten, der in dieser Motion drin ist, und dieser Punkt ist glasklar. Es ist in der Motion klar formuliert, dass die Zahl der Automaten "einzudämmen" ist. Wir haben von den Vorrednern gehört, dass es in der Suisse Romande in der Zwischenzeit ungefähr 700 Tactilo-Automaten gibt. Wenn man diese Motion wörtlich nimmt, heisst das, dass man die Anzahl dieser 700 Maschinen, die in der Schweiz existiert, zahlenmässig reduzieren muss. Dies zuhanden des Amtlichen Bulletins.
Es wurde schon gesagt: Zurzeit ist die Revision des Lotteriegesetzes sistiert. Es wird erstens gefordert, die Kantone sollen mit einem Konkordat demnächst eine Lösung auf den Tisch legen; dieser Vorschlag wird relativ schnell kommen. Das Zweite ist Folgendes: Die Gerichte müssen überprüfen, ob diese Tactilos der Loterie Romande legal seien. Dieses Verfahren läuft zurzeit auch, ausgelöst durch die Eidgenössische Spielbankenkommission mit ihrem Verwaltungsverfahren; Herr Hochreutener hat es erwähnt. Unsere Haltung ist die folgende: Lassen wir einerseits die Gerichte, die am Arbeiten sind, und andererseits die Kantone, die ihren Auftrag haben, im Moment ihre Arbeit machen! Das ist einfacher, als die Dinge mit einer Motion jetzt noch komplizierter zu machen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.