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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2000-06-19

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-19

Wortprotokoll

Anlass der Gesetzesrevision ist die Einhaltung von anerkannten Rechnungslegungsstandards wie FER, "Fachempfehlungen zur Rechnungslegung", oder IAS, "International Accounting Standards". Aufgrund eines Bundesratsbeschlusses haben nämlich die früheren Regiebetriebe des Bundes, welche die rechtliche Selbstständigkeit erlangen, einen dieser Standards anzuwenden. Als der Entwurf für das Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes im Jahre 1996 den eidgenössischen Räten unterbreitet wurde, bestand diese Verpflichtung noch nicht; es bestand deshalb auch kein Rekapitalisierungsbedarf für die Ruag Suisse.

Die Anwendung international anerkannter Standards ist heute in der Wirtschaft üblich. Im Gegensatz zu den nur in der Schweiz verbreiteten FER-Richtlinien geniessen die IAS-Regeln internationale Anerkennung. International tätige Unternehmen müssen deshalb im Interesse ihrer Kunden und Partner IAS-Regeln anwenden. Für international börsenkotierte Unternehmen ist IAS sogar ein Muss; für die Schweiz allein genügen die FER-Standards.

Post und SBB halten sich an die FER-Standards, während die international tätige und börsenkotierte Swisscom auf die IAS-Regeln verpflichtet ist. Unter Berücksichtigung der vermehrt international ausgerichteten Tätigkeit der Ruag Suisse hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Rechnungslegung so rasch als möglich von FER-Standards auf IAS-Regeln umzustellen. Er betrachtet die der laufenden Rechnung zugrunde liegenden FER-Standards als Übergangslösung.

Die Umstellung von FER-Standards auf IAS-Regeln ist anspruchsvoll und aufwändig. Die Bewertungsvorschriften nach FER-Standards bzw. IAS-Regeln gehen wesentlich weiter als die Grundsätze, die nur die gesetzlichen Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechtes erfüllen. Dies hat für die Ruag Suisse in zweierlei Hinsicht gravierende Auswirkungen: Zum einen reduzierte sich durch die Anwendung der FER-Standards in der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1999 das Anlagevermögen beträchtlich. Auch mussten zusätzliche Rückstellungen gebildet werden, welche aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bloss als Eventualverbindlichkeiten geführt werden könnten.

Als Folge der Bilanzierung nach FER-Standards verringerte sich in der Eröffnungsbilanz das Eigenkapital der Ruag Suisse massiv, und man hätte es eigentlich um mindestens 150 Millionen Franken aufstocken müssen, um gesunde Bilanzrelationen herzustellen. Die Vorlage schlägt nun als Kompromiss eine Erhöhung um 50 Millionen Franken vor, um wenigstens einen Teil dieser Lücke zu schliessen. Zum anderen schreiben die FER-Standards bzw. IAS-Regeln die Bewertung der Verpflichtungen gegenüber der Personalvorsorge nach einer besonderen Berechnungsmethode vor. Diese Berechnungen führen allgemein zu höheren Verpflichtungen im Vergleich zum Deckungskapital, das nach der in der Schweiz üblichen statutarischen Bemessung erforderlich wäre.

Falls die in der Vorsorgeeinrichtung vorhandenen Aktiven zur Deckung dieser Verpflichtung nicht ausreichen, ist bei der Arbeitgeberfirma zwingend eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Da die Pensionskasse des Bundes als bisherige Vorsorgeeinrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ruag Suisse praktisch keine freien Reserven aufweist, besteht bei den vorhandenen Aktiven gegenüber den nach den anerkannten Rechnungslegungsstandards ermittelten Verpflichtungen ein beträchtliches Manko. Im Falle der Ruag Suisse beträgt es aufgrund heutiger IAS-Berechnungen 500 bis 550 Millionen Franken.

Die Probleme der Anwendung anerkannter Rechnungslegungsstandards stellten sich für die anderen ehemaligen Regiebetriebe des Bundes in gleicher Weise wie für die Ruag Suisse. Indessen gestalteten sich die dort zu treffenden Massnahmen zum Teil einfacher, weil bestehende Darlehensschulden gegenüber der Eidgenossenschaft in Eigenkapital umgewandelt werden konnten. Bei der Swisscom verbesserte sich zudem die Kapitalisierung durch das im Rahmen des Börsengangs erzielte Agio. Diese Möglichkeiten bestehen bei der Ruag Suisse nicht; bei der Swisscom bestand auch keine Verschuldung gegenüber dem Bund.

In der letzten Zeit sind in der Presse Fälle bekannt geworden, wo aufgrund der Berechnungen nach den erwähnten Standards bei den Vorsorgeeinrichtungen hohe Reserven und damit Überschüsse resultierten, die dann in der Rechnung der Arbeitgeberfirma wieder aktiviert wurden. Die mit der vorliegenden Gesetzesänderung anvisierte Rekapitalisierung betrifft gerade den umgekehrten Fall. Die vorgesehene Rekapitalisierung führt nicht zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil für die Ruag Suisse. Es geht vielmehr darum, diesem Unternehmen jene Startvoraussetzungen zu gewähren, die es zum Überleben in einem schwierigen Marktumfeld benötigt.

Bei der Eröffnungsbilanz der Ruag Suisse mussten die zu hohen Bewertungen zu Recht zurückgenommen werden, was nicht zuletzt mit den ungünstigen Auslastungsperspektiven der Ruag Suisse zusammenhängt. Zudem verfügen die Vorsorgeeinrichtungen vergleichbarer Konkurrenten in der Regel über eine bessere finanzielle Ausstattung, als es bei der Pensionskasse des Bundes der Fall ist.

Ich bitte Sie namens der Kommission - die Kommission hat mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen -, für Eintreten zu stimmen.