Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-11-30
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-11-30
Wortprotokoll
Das Dossier Schengen/Dublin, insbesondere der Bereich Schengen, steht unter der Maxime des freien Grenzverkehrs ohne Personenkontrolle beim Grenzübertritt in die Schweiz. Dabei steht für mich die Frage, wie der Verzicht auf die Personenkontrolle die Sicherheit unseres Landes und damit die Sicherheit unserer Bevölkerung beeinträchtigt, im Zentrum meiner persönlichen Grundhaltung zu diesem Dossier. Seitens des Bundesrates und der Verwaltung wird uns versichert, dass der Verzicht auf die Personenkontrolle keine Einschränkung und keine Reduktion der inneren Sicherheit bedeute. Eine wohl vorauseilende Euphorie über die Wirksamkeit beim Anschluss an das europäische Informationssystem SIS in Bezug auf die künftigen Fahndungsbemühungen überstrahlen die Gedanken an den Sicherheitsverlust.
Für mich ist dieses elektronische Instrument - wenn es denn einmal für den ganzen und erweiterten EU-Raum im Einsatz ist und funktioniert - im Rahmen der notwendigen internen Zusammenarbeit ein gutes Instrument für die Aufklärung bereits begangener Kriminaldelikte. Es verhindert aber nicht das Hineinkommen eines Straftäters in die Schweiz, und es verhindert keine geplante Straftat in unserem Land und keinen Kriminaltourismus von nicht erwünschten Kleptomanen.
Einen kleinen Lichtblick sah ich bis vor ein paar Wochen noch in der von bestimmten Bundesländern in Deutschland praktizierten Schleierfahndung. Aufgeschreckt hat mich jedoch die Fernsehsendung des ARD-Magazins "Report München" vom 8. November 2004, die unter dem Titel "Freie Fahrt für Kriminelle - Brüssel stoppt die Schleierfahnder" ausgestrahlt wurde. Dieses zur Ergreifung von Kriminellen zweifelsohne wirksame Instrument der rückwärtigen Personenkontrolle soll künftig nicht mehr angewandt werden dürfen. Die EU-Kommission hält fest, dass diese Grenzkontrollen durch die Hintertür unzulässig seien, und fordert in einem neuen Verordnungsentwurf, solche Überprüfungen abzuschaffen, da sie einen Verstoss gegen Artikel 19 des Abkommens über die Reisefreiheit darstellten. Dieser besagt: "Ein Mitgliedstaat darf keine Rechtsvorschriften erlassen, die ausschliesslich in Binnengrenznähe gelten und vorsehen, dass Stichproben oder Sichtkontrollen zur Identitätsüberprüfung vorgenommen werden können."
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein, ein anerkannter Experte für innere Sicherheit in Deutschland, äusserte sich zu dieser Torpedierungsabsicht der Brüsseler Kommission klar und eindeutig: "Wenn jetzt die EU sagt, im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt dürfen keine Kontrollen mehr stattfinden, dann wird damit der Schleierfahndung der Boden entzogen, und das würde aus meiner Sicht eine drastische Verschlechterung der inneren Sicherheit mit sich bringen. Und von daher habe ich mich an den Bundesinnenminister gewendet und werde alle meine Möglichkeiten nutzen, dass die EU hier nicht eine Entscheidung trifft, die die Sicherheit der Menschen dann in Deutschland in besonderer Weise beeinträchtigen würde." Ich gehe davon aus, dass das auch für die Schweiz zutreffen würde.
Dieser Antrag der EU-Kommission liegt bereits im Vorzimmer des EU-Ministerrates. Es besteht die Gefahr, dass wir mit der künftigen Rechtsübernahme ein Verbot der rückwärtigen Personenkontrolle übernehmen müssen. Damit hätten wir eines der grössten Probleme. Ein in Verantwortung der kantonalen Polizeiorgane mit dem GWK aufgebautes Netz zur Wahrung der inneren Sicherheit wäre aufgrund der Inkraftsetzung dieses Abkommens zerstört. Ich möchte deshalb vom Bundesrat wissen, ob er bei der Unterzeichnung des Vertrages schon Kenntnis von dieser Absicht der EU-Kommission hatte und ob er der Meinung ist, dass eine Unterzeichnung dieses Abkommens bei solchen Voraussetzungen immer noch einen Sicherheitsgewinn bedeutet. Wie gedenkt er, bei einem Verbot der Schleierfahndung die [PAGE 689] innere Sicherheit zugunsten der Bevölkerung zu erhalten oder gar zu stärken? Für mich ist es inakzeptabel und unverantwortlich, einem Vertrag zuzustimmen, mit dem durch ein Diktat von Brüssel allenfalls auf die Möglichkeit einer rückwärtigen Personenkontrolle verzichtet werden müsste. Das SIS ist ein untaugliches Mittel zur Verbrechensvorbeugung. Der Schutz unserer Bevölkerung lässt diesbezüglich keinen Verlust an Souveränität zu.
Ich werde unter diesem Aspekt einem derartigen Vertragswerk nicht zustimmen können. Die Nachteile überwiegen die Vorteile klar. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, auf die von mir gestellten Fragen einzugehen.