Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-11-30
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-11-30
Wortprotokoll
Ich bin von der Kommission bei diesem bilateralen Abkommen wohl deshalb zum Sprecher bestimmt worden, weil ich schon in den Kommissionsberatungen kritische Fragen dazu aufgeworfen habe, die auch im Plenum entsprechend Gehör finden sollen. Vom Saulus zum Paulus musste man mich aber nicht bekehren, denn was die Umweltstandards der Schweiz im Vergleich zu jenen der meisten EU-Länder anbetrifft, sind wir ohnehin weit fortschrittlicher, sodass es beim vorliegenden Abkommen auch nicht, wie etwa vermutet werden könnte, um irgendwelche neuen Umweltnormen geht.
Das Ziel des Abkommens ist der Beitritt der Schweiz zur Europäischen Umweltagentur (EUA). Dadurch erhält die Schweiz einerseits Zugang zu einer umfassenden Umweltdatenbank, etwa in den Bereichen Luft, Wasser, Lärm, Boden, Abfall usw. Damit kann die Schweiz andererseits auch ihr Engagement für den Umweltschutz auf europäischer Ebene verstärken und hoffentlich auch darauf hinwirken, dass europäische Konkurrenzprodukte im technischen oder landwirtschaftlichen Bereich letztlich ähnlichen Standards unterworfen werden wie die einheimischen, die schweizerischen Produkte.
Das Abkommen ermöglicht uns eine fast vollwertige - ich betone: eine fast vollwertige - Teilnahme an den Aktivitäten und Forschungsprojekten der EUA und verschafft uns vollen Zugang zu deren Informations- und Beobachtungsnetz, abgekürzt Eionet. Das Wort "fast" und nicht "ganz" im Zusammenhang mit der vollwertigen Teilnahme habe ich bewusst verwendet, und zwar deshalb, weil die Schweiz im Verwaltungsrat der Umweltagentur nur ein Mitsprache-, aber kein Mitbestimmungsrecht erhalten wird. Man mag das als Mangel deuten; das ist aber offenbar der Preis unserer Nichtmitgliedschaft in der EU, ein Preis, der mich persönlich allerdings nicht stört, gemessen etwa am Preis, den wir als Nettozahler bei einer EU-Mitgliedschaft zu erbringen hätten.
Zu diskutieren gegeben hat in der Kommission aber die Tatsache, dass die Umsetzung dieses Abkommens die Schaffung einiger neuer Stellen im Buwal zur Folge haben wird. Die Botschaft verrät uns aber nicht, um wie viele Stellen es dabei gehen soll, sondern sie beschränkt sich auf die allgemeine Formulierung eines "gewissen Bedarfs". In der Kommission konkretisierte uns dann Frau Bundesrätin Calmy-Rey diese Formulierung mit acht neuen Stellen, worauf aus der Mitte der Kommission die Forderung erhoben wurde, diese Stellen müssten voll und ganz Buwal-intern kompensiert werden. Diese Forderung wurde von unserer Aussenministerin so entgegengenommen, gekoppelt allerdings mit der Fussnote, dass man uns entsprechend Bescheid geben würde, sollte die Kompensation nicht ganz oder nur teilweise möglich sein.
Ich gehe davon aus, dass ich Sie richtig zitiert habe, Frau Bundesrätin, und ich schliesse mit der Hoffnung, dass der Bundesrat im Lichte der knappen Bundesfinanzen und des Entlastungsprogramms die Kraft für diese bescheidene Stellenkompensation aufbringen wird. Eine Aufblähung der Umweltbürokratie will niemand, und Doppelspurigkeiten bei den internen und den EUA-relevanten Umweltaktivitäten und -statistiken sollten unter allen Titeln verhindert werden. Die prognostizierten Mehrkosten von 2,3 Millionen Franken pro Jahr würden sich dann im Rahmen halten und wären verhältnismässig.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.