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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-19

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-19

Wortprotokoll

Hier kann ich mich kurz fassen. Bei der Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse Eymann (99.3541) und Aeppli Wartmann (99.3591) zum Arbeitsverbot für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene am letzten Dienstag habe ich die Haltung des Bundesrates ausführlich dargelegt. Über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende wird der Bundesrat noch in diesem Sommer bestimmen.

Die Fragestellerin argumentiert, dass der Ausschluss der Asylbewerber vom Arbeitsmarkt zu schwer wiegenden Integrationsschwierigkeiten führe. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht, da bei Asylsuchenden die Erhaltung der Rückkehrfähigkeit und nicht die Integration angestrebt wird.

Die in der Frage erwähnten anerkannten Flüchtlinge sowie die Asylsuchenden, deren Wegweisung als unzulässig und unzumutbar erachtet wird, sind nicht bzw. höchstens am Rande vom Arbeitsverbot betroffen.

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