Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-01
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-01
Wortprotokoll
Dieser Artikel ist unter dem Vorzeichen Eurodac zu sehen. Die Schweiz braucht ihn, weil sie Daten, die sie erhebt, auch ins Ausland weiterleiten muss. Die Eurodac-Verordnung verpflichtet die [PAGE 708] Schweiz, Personen über 14 Jahren zu erfassen. Die Möglichkeit, Fingerabdrücke von Kindern unter 14 Jahren zu nehmen, findet sich im heutigen Anag.
Gemäss Absatz 5 müssen die Daten von illegal Anwesenden zwei Jahre aufbewahrt werden, diejenigen von Asylsuchenden zehn Jahre. Das ist übernommen worden, um nur das Notwendige zu ändern. Aber die Schweiz kann die Daten illegal Anwesender auch länger als zwei Jahre behalten, wenn sie das im Anag so regelt. Sonst habe ich keine Bemerkungen.