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Briner Peter · Ständerat · 2004-12-02

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten ist nicht zu umgehen, wenn wir an der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU festhalten wollen. So wenig, wie wir es uns vorstellen könnten, in unseren internationalen Beziehungen einzelne Kantone auszuschliessen, so wenig kann die EU in ihrem Kernbereich, dem freien Personenverkehr innerhalb ihrer Mitgliedstaaten, verschiedene Regelungen akzeptieren. Eine Ablehnung des Zusatzprotokolls hätte fatale Folgen, wäre doch das gesamte bisherige Vertragswerk aufgrund der Guillotineklausel gefährdet. Wer hier mit dem Referendum spielt, der spielt mit dem Feuer; und wer zu einem Nein aufruft, entzündet in Konsequenz hievon, bildlich gesprochen, das erste Streichholz.

Für das wirtschaftliche Wachstum in unserem Land ist der Austausch von Arbeitskräften zwischen der Schweiz und der EU zentral. Dabei geht es nicht nur darum, Arbeitskräfte in die Schweiz zu holen, sondern es geht ebenso darum, dass Schweizerinnen und Schweizer diskriminierungsfrei im EU-Raum tätig sein können. Dass neben diesen Chancen auch Risiken bestehen, ist nicht zu bestreiten, darauf wurde hingewiesen. Die Frage ist: Wie lassen sich diese Risiken eingrenzen?

Dazu verweise ich einmal auf den Aussenwirtschaftsbericht 2003, den wir dieses Jahr beraten haben. Dort wird der Personenfreizügigkeit ein besonderes Kapitel gewidmet. Darin wird eine Schätzung zum Migrationspotenzial aufgrund verschiedenster Annahmen vorgenommen. Die jährliche Zuwanderung - ohne die Kurzaufenthalter - wird darin auf 4600 Personen bzw. 1600 Arbeitskräfte geschätzt. Das kann stimmen, oder es kann natürlich auch nicht stimmen. Jedenfalls ist es vermutlich die Voraussage, die am besten abgestützt ist. Die bis 2011 schrittweise und kontrolliert erfolgende Öffnung, ergänzt durch die flankierenden Massnahmen, wird Gewähr bieten für eine Entwicklung mit Augenmass, sage ich mal.

Die flankierenden Massnahmen gehen für manche von uns sehr weit. Sie sind aber das Ergebnis von Verhandlungen der Sozialpartner. Wir pflegen auch bei anderen Gelegenheiten die Sozialpartnerschaft als Beispiel schweizerischer Tugenden hervorzuheben, weil wir damit nämlich gut gefahren sind. Deshalb ist es für mich klar, dass es für uns unter dem Strich vorteilhaft ist, uns dieser Verhandlungslösung anzuschliessen. Die Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens und der flankierenden Massnahmen legt es uns doch nahe, ihnen klar zuzustimmen im Bewusstsein um den Schaden, der bei einer Ablehnung angerichtet würde.

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