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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-12-02

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

Ich habe mich bei den Bilateralen I, damals noch als Mitglied der APK, mit der [PAGE 735] Personenfreizügigkeit und den flankierenden Massnahmen einlässlich auseinander gesetzt. Deshalb gestatte ich mir hier, auch als Nichtkommissionsmitglied einige Bemerkungen zu machen.

Die Erweiterung der bestehenden Verträge der Schweiz mit der EU betreffend Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ist für den Fortbestand des Bilateralismus zentral. Weil die Personenfreizügigkeit aber auch in der EU seit je ein wichtiges Element der Gemeinschaft war und ist, besteht kein Zweifel darüber, dass die EU im Falle eines Neins zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit zu einer grundsätzlichen Neubeurteilung des Verhältnisses mit der Schweiz ansetzen würde. Deshalb kommt aus meiner Sicht dieser Debatte grosse Bedeutung zu, und ich hoffe, dass wir betreffend flankierende Massnahmen eine Lösung finden, mit der alle leben können, und dass auf das gefährliche Spiel eines Referendums in Sachen flankierende Massnahmen verzichtet wird.

Denjenigen, die mit solchen Gedanken spielen, möchte ich entgegenhalten, dass wir es bei den flankierenden Massnahmen mit autonomer Schweizer Gesetzgebung zu tun haben: Es liegt allein in den Händen des Schweizer Parlamentes, die Gesetze durch parlamentarische Beschlüsse zu ändern, sollten sich für unseren Arbeitsmarkt problematische Entwicklungen ergeben. Eine Verabsolutierung allfälliger Probleme oder gar Panikmache ist also, was den Arbeitsmarkt betrifft, sicher nicht am Platz. Es wurde bereits erwähnt: Es besteht eigentlich kein Anlass, die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU zum Anlass zu nehmen, die vom Parlament im Jahr 1999 verabschiedeten Begleitmassnahmen materiell neu zu gestalten. Bei konsequenter Anwendung und wirksamen Kontrollen würde das Instrumentarium an und für sich genügen. Trotzdem kann ich gewisse Anpassungen befürworten, damit die Gesetzgebung von 1999 noch wirksamer wird. Wichtig ist für mich, dass die Balance gefunden wird, damit der Schweizer Wirtschaft der Vorteil des flexiblen Arbeitsmarktes nicht verloren geht, das heisst, dass die Arbeitsmärkte nicht rigider werden, als es heute der Fall ist.

Der Druck von aussen auf den Arbeitsmarkt ist in allen Wirtschaftszweigen vorhanden, vorab in der Exportwirtschaft. Die Preise sind unter Druck, "Delokalisierung" gehört zum täglichen Vokabular der Wirtschaftsmedien. Offene und globale Märkte haben die Strukturanpassungen beschleunigt. Es ist eine Tatsache, dass sich die Biotope der Binnenwirtschaft dem nur beschränkt entziehen können, egal, wie eng das Netz der flankierenden Massnahmen geknüpft wird. Somit relativiert sich im Zeitablauf die Bedeutung der heute zu beschliessenden Massnahmen. Der Status quo von heute ist nicht der Status quo von morgen. Das heisst, jeder Versuch, wirtschaftliche Gegebenheiten über längere Zeit über die Runden zu retten, ist eine Illusion. Gerade deshalb ist für mich die Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren viel wichtiger als die Abschottung des Arbeitsmarktes. Das ist auch der Grund, weshalb man mit flankierenden Massnahmen nur Abwehrkämpfe auf Zeit führt; da bin ich mir ganz sicher.

Trotzdem unterstütze ich sie, weil sie erstens geeignet sind, die Ängste vor allem des Gewerbes und vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, und zweitens, um nicht auf einem medienträchtigen "Nebenkriegsschauplatz" bei der viel wichtigeren Herausforderung, nämlich der Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Schweiz innerhalb Europas, zu verlieren. Ich bin also klar der Meinung, dass man heute nur das regeln soll, was heute geregelt werden muss. Wir haben nämlich erst wenige Monate Erfahrung mit der Freizügigkeit. Es ist wahrscheinlich, dass sich im Laufe der kommenden Monate und Jahre Entwicklungen ergeben, die auf einzelnen Gebieten mehr, vielleicht auch weniger Schutz als ratsam erscheinen lassen. Diesen Spielraum haben wir immer, weil es sich um eine autonome Rechtsetzung handelt.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, heute keine Alles-oder-nichts-Strategie zu fahren, sondern pragmatisch dort Regelungen zu treffen, wo echte Probleme ausgemacht wurden. Dabei stehen für mich einzelne Korrekturen am Entsendegesetz im Vordergrund. Ich kann mich mit allen Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission einverstanden erklären. Ebenfalls habe ich keine Mühe mit der Informationspflicht gemäss Artikel 330b OR. Mühe bereitet mir indessen die Quorumsregelung bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

Ich erinnere mich noch sehr gut an die ausführlichen und intensiven Debatten, die wir bei den Bilateralen I und den flankierenden Massnahmen geführt haben. Wir haben uns damals nach langen und intensiven Debatten und nach einem Hin und Her in beiden Räten für ein Quorum von 30 Prozent entschieden. Persönlich sehe ich keine Veranlassung, an diesem Quorum etwas zu ändern. Ich bin davon überzeugt, dass die jetzt von der Kommission beantragte Regelung in einzelnen Branchen den Gewerkschaften und in anderen Branchen den Arbeitgebern Vorteile bringt. Sie hat für mich deshalb nichts mit flankierenden Massnahmen zu tun, sondern sie ist unter dem Titel "Beigabe" - Kollege Schmid hat von "Erpressung" gesprochen - abzuhandeln. In Bereichen, in denen grosse Unternehmungen nicht klar einer einzelnen Branche zuzuordnen und zudem dominant sind, kann es zu völlig unbefriedigenden Situationen kommen, die dem Wettbewerb nicht zuträglich sind und damit dem Wirtschaftsstandort Schweiz mehr schaden als nützen. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir bei der heutigen Regelung bleiben sollten.

Die Kontroverse um Artikel 20 über die Arbeitsvermittler und Personalverleiher macht deutlich, dass man nicht alles regeln kann und dass immer wieder neue Lücken gefunden werden, die es nach Meinung vieler zu füllen gäbe.

In der Quintessenz bin ich für Eintreten, ich bitte Sie aber zu bedenken, dass wir heute keinen Perfektionismus an den Tag legen müssen, weil allenfalls auftretende Probleme auch nach Inkrafttreten der erweiterten Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen noch korrigiert werden können.