Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-02
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Der Antragsteller hat hier gewissermassen Artikel 140 der Bundesverfassung etwas weiter ausgelegt, wenn er darauf hinweist, dass wir mit dieser Assoziierung faktisch eine Änderung der Bundesverfassung vornehmen würden; das müsse man abwägen. Ich meine, dass Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe a formelle Änderungen der Bundesverfassung betrifft und nicht eine Frage der Abwägung aufgreift. Ich habe Sie gestern schon darauf hingewiesen, dass die Rechtslehre zu unserer neuen Verfassung von 1999 tatsächlich eine plebiszitäre Ausweitung von Artikel 140 der Bundesverfassung nicht vorsieht und Absatz 1 Buchstabe a eng fasst. Artikel 140 enthält eine abschliessende Aufzählung der Gegenstände, die Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung vorzulegen sind. Unter diese Gegenstände fällt das Schengener Assoziierungsabkommen nicht. Ich betone nochmals den Begriff Assoziierung: Es handelt sich nicht um einen Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit. Das ist zu unterscheiden: Wir treten nicht bei, wir werden auch nicht abstimmen, sondern lediglich beratend mitwirken können. Das sind gewaltige Unterschiede.
Wenn wir heute über diese Frage diskutieren und uns entscheiden, müssen wir auch die Zukunft im Auge behalten. Wir können nicht nach Belieben Volksabstimmungen ansetzen, sondern müssen uns an die verfassungsmässigen Vorgaben halten. Diese sind hier nicht gegeben; wir können hier nicht eine neue, abweichende Praxis einführen.
Ich bitte Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.