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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-02

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-02

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, dass das Schengen/Dublin-Abkommen - übrigens beide Teile - stark in die Souveränität der Kantone eingreift und die Kantonsregelungen betrifft, übrigens nicht nur namentlich im justiziellen Bereich und nicht nur die Grenzkantone. Es ist offensichtlich, dass die Weiterentwicklung - es geht ja jetzt hier um die Weiterentwicklung vor allem des Schengen-Besitzstandes - die Kantone stark betreffen wird. Von daher drängt es sich auf, dass die Kantone möglichst umfassend und möglichst frühzeitig über die sich abzeichnenden Entwicklungen informiert sind und dass sie ihre Haltung auch in einem möglichst frühen Stadium eingeben können. Denn man muss sehen, man hat auch bei der Weiterentwicklung ein wirksames Mittel, um Anträge einzubringen und Lösungsvorschläge, die gemacht werden, abzuändern oder abzulehnen. Das sollten diejenigen, welche diese Hoheit haben, auch selbst tun können.

Von daher habe ich der zuständigen Fachdirektorenkonferenz - es ist die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren - schon diesen Sommer vorgeschlagen, dass sie einen Vertreter in mein Departement delegieren, und zwar nicht erst bei Inkrafttreten, sondern so schnell als möglich, damit sie einen Vertreter haben, der die Entwicklungen in Brüssel eng begleitet und dafür sorgt, dass der Standpunkt der Kantone frühzeitig eingebracht wird und in die Stellungnahme des Bundes einfliesst. Er muss auch so angesiedelt werden, dass er in diesem Zentrum - oder wie Sie dem sagen wollen - vertreten ist, wo das alles erarbeitet wird; das müsste im Bundesamt für Justiz sein. Wir haben dort die Nahtstelle. Natürlich werden die Verhandlungen durch den Bund geführt; das ist ein Kontakt mit dem Ausland, das ist so, aber es betrifft dann zum grossen Teil die Kantone. Das muss hier einfliessen.

Meines Erachtens - das ist aber noch nicht festgelegt - müssen die Kantone auch kompetent in der Verhandlungsdelegation vertreten sein, denn hier überschneiden sich drei Gemeinwesen auf drei verschiedenen Ebenen. Je frühzeitiger das passiert, umso besser. Seit der Unterzeichnung der Verträge ist die Schweiz in den Arbeitsgruppen in Brüssel bereits vertreten. Wir haben nach der Unterzeichnung bereits ein Mitwirkungsrecht für die Weiterentwicklung dessen, was jetzt noch nicht im Vertrag steht, aber schon im Gang ist. Darum haben wir da jetzt etwas vorwärts gemacht, ohne dass wir eine Vereinbarung haben; die Kantone können ihre Interessen dort vertreten.

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Es fragt sich dann vice versa natürlich, ob in dieser Fachdirektorenkonferenz nicht auch der Bund besser vertreten sein müsste, denn wenn da nur das eine ist, fehlt ja wieder das andere. Das ist also die Regelung einer wichtigen Koordinationsaufgabe.

Die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten kann dann genutzt werden, um Erfahrungen zu sammeln. Das muss man vielleicht etwas anpassen. Wir haben jetzt einmal eine Lösung und glauben, dass sie funktionieren könnte. Wenn sie aber ungenügend ist, kann man das auch wieder ändern. Darum ist es vielleicht auch besser, wenn es nicht allzu sehr zementiert wird; wir haben jetzt ja noch wenig Erfahrung.

Darum können wir den Änderungsantrag, wie er in der APK-NR vorlag, gutheissen. Er ist nicht ganz deckungsgleich mit dem Antrag Pfisterer. Der Hauptunterschied ist meines Erachtens der, dass Herr Pfisterer hier - nicht zu Unrecht - auch die Umsetzung und nicht nur die Weiterentwicklung "hineingepackt" hat. Nur ist das ein etwas anderes Problem: Bei einer Weiterentwicklung operieren wir auf der Ebene von drei Gemeinwesen, nämlich von Schengen, der Schweiz und der Kantone. Dagegen ist die Umsetzung eine Frage zwischen dem Bund und den Kantonen, also namentlich der Gewährleistung der inneren Sicherheit, aber auch der Vertragserfüllung im justiziellen Bereich. Das ist der eine Unterschied. Ein zweiter Unterschied: Der Nationalrat hat hier nur das Mitwirkungsgesetz und nicht die Bundesverfassung mit einbezogen, weil er die Umsetzung weggelassen hat.

Es ist vielleicht nicht sehr zweckmässig, diese beiden Punkte im Gremium zu bereinigen, wie es Herr Pfisterer auch vorschlägt. Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Antrag Pfisterer zuzustimmen - ich sage nicht, das sei ein bundesrätlicher Beschluss, wir haben das nicht in diesem Sinne besprochen. Es nimmt nichts vorweg, wo wir anderer Meinung wären, deshalb zweifle ich nicht daran, dass der Bundesrat das gutheissen würde. Aber die Bereinigung dieser beiden Anträge geschieht besser im Rahmen einer Kommission. Es geht ja um einzelne Worte, Begriffe, Zweiteilungen; dann haben wir eine Differenz und können es in den beiden Kommissionen nochmals beraten. Dazu brauchen wir vielleicht eine Stunde; in diesem Gremium wäre das schwerlich möglich.

Wir widersetzen uns also diesem Antrag nicht, im Wissen darum, dass hier eine Bereinigung erfolgen soll.