David Eugen · Ständerat · 2004-12-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte bei diesem Artikel nochmals auf eine im Eingangsvotum von Herrn Bundesrat Merz gemachte Bemerkung zurückkommen. Es geht ja hier, wie er erläutert hat, um den Begriff des sogenannten ähnlichen Deliktes. Eigentlich müsste man aus rechtsstaatlichen Gründen verlangen, dass durch das Gesetz erklärt wird, was das eigentlich genau ist, damit alle Rechtsunterworfenen, insbesondere auch jene in der Schweiz, die mit diesem Gesetz zu tun haben werden, wissen, was das eigentlich genau ist. Ich habe schon in der Kommission gesagt, dass ich gewisse Probleme damit habe, dass die Auslegung dieses Begriffs nachher fallweise durch die Verwaltung vorgenommen wird. Das ist daher von erheblicher Bedeutung, weil dieser Begriff nachher ja nicht nur für die Zinsbesteuerung gilt, sondern nach dem Memorandum auch für die gesamten direkten Steuern im Verhältnis zu allen EU-Staaten. Hier findet sicher eine wesentliche Neuordnung der Amts- und Rechtshilfe im Verhältnis zu den EU-Staaten statt.
Herr Bundesrat, Sie haben im Eingangsvotum ein Beispiel erwähnt, nämlich das Ausfüllen einer Einkommenssteuererklärung in England. Ich möchte Sie bitten, dieses Beispiel nochmals zu erläutern und zu sagen, was Sie darunter verstehen, wenn Sie das hier beispielhaft als ähnlichen Tatbestand nennen.