Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-12-02
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-02
Wortprotokoll
Es wird hier expressis verbis geregelt, dass 10 Prozent des der Schweiz verbleibenden Steuerrückbehaltes den Kantonen zugute kommen soll. Vorgestern in der allgemeinen Aussprache habe ich die Frage nach der budgetinternen Kompensation der Kohäsionszahlungen aufgeworfen, die wir in den nächsten fünf Jahren in Höhe von 1 Milliarde Franken bezahlen werden. Da hat Bundespräsident Deiss zur Antwort gegeben, dass ein Teil des Rückbehaltes auch für Kohäsionszahlungen verwendet werden soll.
Herr Bundesrat Merz, ich möchte Sie fragen: Trifft dies zu, und wenn ja, sollte die zweckgebundene Verwendung einer solchen Steuer für Kohäsionszahlungen nicht auch eine gesetzliche Grundlage erhalten und hier ebenso wie der Anteil für die Kantone aufgelistet werden?