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preparatory:AB 48935

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

Hier hat der Nationalrat zwei Ergänzungen eingebracht. Die Fachhochschulen sollen einerseits in ihren Dienstleistungen vermehrt einen Bezug zur Forschung und Lehre herstellen, was heute nicht unbedingt der Fall zu sein scheint. Diese vorgeschlagene Ergänzung schränkt aber den Spielraum der Fachhochschulen für Dienstleistungen unnötig ein. Die Dienstleistungen sollen andererseits zu Vollkosten angeboten werden.

Artikel 11 des Fachhochschulgesetzes enthält bereits eine Regelung zum Wettbewerb, welche die Fachhochschulen verpflichtet, ihre Leistungen wettbewerbsneutral auf dem Markt anzubieten. Die Fachhochschulverordnung enthält zudem die Anweisung, dass Dienstleistungen grundsätzlich zu Marktpreisen verrechnet werden und die Träger der Fachhochschulen eine transparente Preisgestaltung sicherstellen. Nur das Angebot zum Marktpreis stellt sicher, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Damit trägt die heutige Regelung den Anliegen des Nationalrates sogar besser Rechnung.

Die vorgeschlagene Bestimmung kann überdies im Einzelfall zu stossenden Ergebnissen führen. Es gibt auch Dienstleistungen, bei denen die Zusammenarbeit mit den Unternehmen auch einen Nutzen für die Schulen bringt. Dann ist es nicht in Ordnung, wenn die Kosten der schulischen Interessen, die nicht nur bei Zusammenarbeit mit den Unternehmen anfallen, auf die Unternehmen überwälzt werden. Der Know-how-Transfer wird ja von uns allen immer wieder erwähnt und gewünscht und darf nicht zu einer Frage der Vollkostenrechnung werden.

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