Fetz Anita · Ständerat · 2004-12-02
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Es tut mir Leid, dass ich noch diesen Antrag einreichen musste. Aber es ist mir erst kurz vor der Debatte von Erziehungsdirektorenseite mitgeteilt worden, dass ein gewisses Interesse daran bestehe. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 5 Absatz 2 gemäss Nationalrat und Bundesrat zu entscheiden. Diese Bestimmung betrifft nur die Zulassung zu den GSK-Berufen. Es ist wichtig, hier den Unterschied zu sehen. Diese Zulassung wird durch die Beschlüsse der kantonalen Gesundheits- und Erziehungsdirektoren geregelt. Ich versuche Ihnen jetzt so knapp wie möglich den Unterschied zwischen dem Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission und demjenigen von Bundesrat und Nationalrat darzustellen.
Bundesrat und Nationalrat wollen die Zulassungsbestimmung ins Gesetz nehmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will diese Zulassungsbestimmung erstens in den Übergangsbestimmungen regeln, aber das ist noch nicht die grosse Differenz; die Differenz besteht darin, dass sie zweitens das Ganze auf fünf Jahre beschränken will. Was bedeutet das? Diese Beschränkung bereitet mir und diversen Erziehungsdirektoren Sorge; sie setzt nämlich die vor allem in der Nordwestschweiz und in der welschen Schweiz sehr verbreiteten Diplommittelschulen - neu heissen sie Fachmaturitätsschulen - zeitlich unter enormen Druck. Deshalb ist die Fassung des Bundesrates wesentlich klarer. Wenn man die Beschränkung von fünf Jahren einhält, würde das bedeuten, dass nach Ablauf dieser fünf Jahre der Zugang zu den Fachhochschulen über die Fachmaturitätsschulen nicht mehr möglich wäre. Das wäre wohl auch das Aus dieser Schulen; Schulen der Sekundarstufe II ohne geregelten Zugang zur Tertiärstufe hätten dann keinen bildungspolitischen Sinn mehr.
Deshalb ist das Konzept des Bundesrates und des Nationalrates wesentlich besser, weil diese Fachmaturitätsschulen ganz wichtige Zubringerschulen für die GSK-Berufe sind. Dort werden viele junge Frauen ausgebildet, die nachher, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind und die Schulen diesen Zugang nicht mehr ermöglichen, keine Alternative hätten, obwohl sie die Voraussetzungen für die GSK-Berufe mit sich bringen würden.
Das ist die Überlegung, weshalb ich Ihnen beantrage, die Version des Bundesrates und des Nationalrates zu bevorzugen.