Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-07
Wortprotokoll
Eigentlich wollte ich das in zwei, drei Sätzen machen, aber Herr Germann hat mich jetzt doch ein bisschen provoziert. Ich nehme diese Provokation sehr gerne an.
Die Oberzolldirektion ist ja eine Organisation, die - wie viele unserer Verwaltungsorganisationen - auch immer mehr in Marktkategorien denkt. Sie hat erkannt, dass ihre Aufgabe mit Kundschaft zu tun hat und dass man diese auch entsprechend pflegen soll. So muss man doch einmal zuerst darauf hinweisen, dass die Art und Weise, wie die Oberzolldirektion an den Grenzzollstätten arbeitet, immer kundenfreundlicher ist. Das gilt insbesondere auch für die Landwirtschaft. Man kann davon ausgehen, das hat Herr Germann gesagt, dass hier pragmatische Lösungen gesucht werden. Man sagt: Dort, wo viele Bauern arbeiten, sollen auch Zollstationen offen sein. Man trägt ihren Bedürfnissen Rechnung und betrachtet die Bauern als Kunden; ich glaube, das darf man heute feststellen. Wir haben auch Arbeitszeiten am Zoll, die zum Teil sehr auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abstellen. Es sind nicht einfach nur Büroöffnungszeiten, sondern auch Öffnungszeiten dann, wenn eben ein entsprechender Arbeitsanfall zu bewältigen ist. Das ist eine Philosophie, die man hier zugrunde legen darf. In diesem Zusammenhang darf man auch diese Radialzonen für die Landwirtschaft sehen und feststellen: Es gibt überall in solchen Radialzonengebieten einen Übergang, wo die Landwirtschaft wie ein Kunde behandelt und abgefertigt wird.
Zum Grundsätzlichen, zur Rechtslage, vielleicht doch noch Folgendes: Mit Absatz 2 von Artikel 43 wird die Grenzzone im nationalen Recht erstmals auf Gesetzesstufe definiert. Die Regelung hat neben den Staatsverträgen subsidiären Charakter. Herr Germann hat auf diese Staatsverträge hingewiesen, und er hat dann jeweils darauf hingewiesen, dass es für die Landwirtschaft, wenn auch in Nebensätzen, doch Sonderregelungen gibt, entgegen dem, was er zuerst feststellen wollte. Die Grenzzonen oder die Wirtschaftszonen sind aber grundsätzlich eine Institution des schweizerischen Zollrechtes. Die vorliegende Bestimmung soll also mit anderen Worten zwischen den Staatsverträgen und unserem Zollrecht eine Lücke schliessen, weil diese Staatsverträge eben nicht alles regeln.
Der Grenzzonenverkehr findet in einer politisch heiklen Marktordnung statt, und das trifft natürlich besonders auf die Situation in Schaffhausen zu, auf die Herr Germann mit Recht aufmerksam macht. Die Schweizer Bauern bewirtschaften in den deutschen Nachbargebieten Grundstücke; das hat stark zugenommen - es sind nicht nur drei, es sind sehr viele Grundstücke. Die Schweizer Bauern profitieren von den hohen Preisen, die in der Schweiz mit den Landwirtschaftserzeugnissen zu erzielen sind. Die Personenfreizügigkeit ist das eine, die Marktordnungen in der Landwirtschaft sind das andere, und man muss es eben miteinander sehen. Dadurch wird die schweizerische Landwirtschaftspolitik zusätzlich belastet. In Süddeutschland herrscht ausserdem einfach Unzufriedenheit über die Schweizer, die bei der Pacht oder beim Kauf von Grundstücken in deutschen Grenzzonen bessere Absatzpreise erzielen können. Der Schweizerische Bauernverband und das Bundesamt für Landwirtschaft haben diese Problematik auch aufgegriffen. Ich habe das selber in Berlin deponiert, es finden hier Verhandlungen statt. Aber Sie werden feststellen müssen, dass die Deutschen, insbesondere in Baden-Württemberg, eben eine eigene Lösung treffen wollen.
Die Lösung des Nationalrates - und damit zurück zum Zollgesetz - würde dem insoweit entgegenwirken, als die heute bestehende Praxis zwar nicht eingeschränkt, aber immerhin nicht ausgebaut würde. Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass die bestehenden Regelungen der Staatsverträge mit Deutschland, Frankreich und Italien - wie wir es ja auch in der Botschaft festgehalten haben - von der Schweiz seit je im Sinne von Radialzonen verstanden und vollzogen worden sind. Das schliesst nicht aus, dass man Grenzzonen hat. Sie werden diese Frage in Zusammenhang mit Schengen/Dublin erneut aufgreifen müssen, unabhängig von der Frage, ob Radialzonen für die Landwirtschaft zu schaffen sind. Anderslautenden Auffassungen muss widersprochen werden. An dieser Praxis, wie sie sich heute eingespielt hat, sollten Sie nicht rütteln. Nach Auffassung des Bundesrates wäre es deshalb verfehlt, wenn Sie hier abweichendes subsidiäres nationales Recht schaffen würden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.