Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-07
Wortprotokoll
Sie haben es hier mit einem Kompromiss zu tun, der eigentlich die beiden am Anfang sehr gegenläufigen Bewegungen in Bezug auf die Unterstellung und deren Folgen noch einmal reflektiert. Er ist in der Tat das Ergebnis von verschiedenen Strömungen. Jetzt hoffe ich, dass Sie diesem Kompromiss zustimmen können.
Sollte das aber nicht der Fall sein, bin ich der Meinung, dass das Gesamtgesetz in seiner Konstruktion trotzdem keinen Abbruch erleiden wird. So gesehen, stehen wir hier nicht unbedingt vor einer Schlüsselfrage. Aber es ist das Bemühen, am Ende die verschiedenen Bedenken doch noch einmal auf den Punkt zu bringen. Der Grundgedanke des Vorschlages, der in einer späteren Phase der Debatte noch kam, ist es, durch Auflagen an den Anschlussvertrag zwischen den einzelnen Arbeitgebern und der Sammelstiftung eben die entsprechende Transparenz herzustellen. Die direktbetroffenen Arbeitgeber und die Versicherten sollen in erster Linie einfach auf die rechtliche Situation aufmerksam gemacht werden.
Mit dem vorgeschlagenen Artikel 11a BVG kann zweierlei erreicht werden. Erstens einmal werden dadurch alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen von der VAG-Aufsicht ausgenommen. Das schafft Klarheit. Das ist die Klarheit, die Sie ja vorhin auch bei Artikel 2 VAG unterstützt haben. Zweitens wird eben trotzdem dem Gedanken der gleich langen Spiesse Rechnung getragen, indem im Falle von Vorsorgeeinrichtungen, welche mehrere Arbeitgeber versichern, explizit auf diesen Umstand der Nichtunterstellung unter das VAG hingewiesen werden muss. [PAGE 782]
Die aufsichtsrechtliche Situation ist von Frau Sommaruga und Herrn David angesprochen worden. Ich denke, dass die konkrete Umsetzung dann in Form einer Verordnung erfolgen müsste. Der Hinweis ist aber ja sowieso nur bei jenen Vorsorgeeinrichtungen sinnvoll und nötig, welche Geschäfte betreiben, die mit jenen der Lebensversicherer vergleichbar sind. Dort drängt sich diese Präzisierung auf. Das sind eben die Vorsorgeeinrichtungen, welche mehrere Arbeitgeber versichern.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Kompromiss, wie ihn die Kommissionsmehrheit vorschlägt, zuzustimmen.