Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-12-07
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07
Wortprotokoll
Unser Rat behandelt nun zum dritten Mal diese für die Versicherungswirtschaft wichtige Revision des VAG. Als "Übeltäter" der im Juni dieses Jahres erneut geschaffenen Differenz gegenüber dem Nationalrat erlaube ich mir, heute bei dieser Bestimmung, bei der es um die Frage der Aufsicht geht, nochmals meine Hintergrundabsichten der Differenz darzulegen.
Im Zentrum meiner Argumentation stand immer die Sicherheit der Vorsorgegelder der Versicherten. Es war nie meine Absicht, die eine Art einer Vorsorgelösung gegen die andere Form der beruflichen Vorsorge auszuspielen. Wichtig war mir immer der Grundgedanke, dass beim Vorsorgesparen, insbesondere beim zwangsmässigen Sparen, die Sicherheit der einbezahlten Vorsorgebeiträge im Vordergrund zu stehen hat. Dabei hat der Träger der Vorsorgeeinrichtung eine äusserst verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, um zum gebotenen Zeitpunkt die anwartschaftlichen Ansprüche eines Rentners erfüllen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen sowie insbesondere die Frage der Aufsicht über die Vorsorgekassen spielen dabei eine ausserordentlich wichtige Rolle.
Die Frage, ob nun die Unterstellung der Vorsorgeeinrichtung unter das VAG in Bezug auf die "Gleichwertigkeit" der Aufsicht Verbesserungen in Bezug auf die Sicherheit bringt oder ob den autonomen Kassen die Aufsicht des BSV zu genügen vermag, hat in der schweizerischen "Vorsorgewelt" beinahe einen Glaubenskrieg ausgelöst. Dies war nie meine Absicht.
Anlässlich der Sommersession dieses Jahres schuf dieser Rat mit Stichentscheid des Vizepräsidenten- des heutigen Präsidenten - nochmals eine Differenz zum Nationalrat. Meine damalige Begründung lag darin, dass just nach der [PAGE 779] Session der Bundesrat den Expertenbericht von Professor Heinz Schmid zu behandeln hatte. In diesem Bericht, bei dem es hauptsächlich um die Frage der Nachvollziehbarkeit der Überschussbeteiligungen der Versicherungsgesellschaften ging, hielt er bezüglich der Aufsicht der Vorsorgeeinrichtungen Folgendes fest: "Autonome und teilautonome Vorsorgeeinrichtungen werden weniger detailliert durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert, weil auch die entsprechenden Vorschriften weniger detaillierte Bestimmungen enthalten. Man kann sich die Frage stellen, ob bezüglich Sicherheitsanforderungen, Kontrolle und Aufsicht zwischen einer privaten Lebensversicherungsgesellschaft und einer grossen, autonomen Pensionskasse, die alle Risiken in eigener Regie abdeckt, ihre Dienste auch Dritten in Form von Anschlussverträgen offeriert, die Unterschiede derart gross sein sollen."
Aufgrund dieser Expertenmeinung war ich der Auffassung, dass der Bundesrat seine Ansicht nach Prüfung dieses Expertenberichtes noch in die Behandlung des Nationalrates einbringen sollte. Im Übrigen äusserte sich auch Herr Brühwiler in seinem Expertenbericht sehr ausführlich zur Aufsichtsfrage. In mehreren Empfehlungen hielt er u. a. fest, dass Optimierungen und wesentliche Verbesserungen in der Aufsicht der beruflichen Vorsorge dringend seien.
Das Festhalten im letzten Juni an der ständerätlichen Fassung vom Dezember 2003 löste auf jeden Fall einen umfassenden Denkanstoss hinsichtlich der Bedeutung und Verbesserung der Aufsicht aus. Die Stossrichtung ist für alle klar. Die Arbeiten zur Verbesserung der Sicherung der vorhandenen Deckungskapitalien müssen unter Berücksichtigung der verschiedenen Expertenberichte dringend angepackt und umgesetzt werden. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Transparenz der Sammeleinrichtungen der Versicherungen, sondern in verstärktem Masse auch für autonome, teilautonome und übrige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen.
Die bisherige Aufsicht durch das BSV genügt nicht. Die Sicherheit der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern einbezahlten Sparbeiträge hat dabei absolute Priorität zu erfahren. Die Solvenz ist prospektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze den Wettbewerb unter den Vorsorgekassen. Dieser darf aber nicht zulasten der Rentensicherheit und der einbezahlten Sparbeiträge gehen. Es macht heute keinen Sinn, die umfassende Revision des VAG weiter zu blockieren. Sie ist zu wichtig für die Versicherten und die Versicherungswirtschaft; sie muss jetzt zu einem Ende geführt werden. Ich bin mir jedoch sicher, dass die zentrale Frage einer verbesserten Aufsicht im Rahmen einer weiteren Revision des BVG, die wohl schon bald an die Hand genommen werden muss, wieder auf den Tisch unserer Räte gelangen wird. Die Diskussion wird dann wesentlich umfassender und tiefgreifender zu führen sein.
Ich bitte Sie deshalb, heute dem Antrag der Kommission zuzustimmen und der Lösung des Bundesrates zu folgen. Wenn ein Anschluss an die nationalrätliche Fassung die Bereinigung einer weiteren Differenz erübrigen würde, so könnte ich mich auch dieser Fassung anschliessen. Sturheit ist meist der falsche Weg, ein Problem zu lösen. Manchmal ist es auch nötig, dass man über den eigenen Schatten zu springen vermag.