David Eugen · Ständerat · 2004-12-07
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Sie finden auf der Fahne noch Absatz 1 von Artikel 37a, der eigentlich nur auf der Fahne ist, um klar zu machen, worum es geht. Die Differenz ist bei Absatz 2. Bei Absatz 2 geht es um die Frage, welche Prüfungspflichten die Behörden bei genehmigungspflichtigen Prämientarifen im Überobligatorium haben. Genehmigungspflichtig sind Tarife - das haben wir bereits in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes beschlossen - im Überobligatorium der beruflichen Vorsorge und im Überobligatorium [PAGE 780] der Krankenversicherung. Diese zwei Tarife haben wir im Privatversicherungsrecht, im Privatversicherungsbereich, als genehmigungspflichtig erklärt. Die zuständige Behörde, um diese Tarife zu prüfen, ist für das BVG-Überobligatorium und für die Zusatzkrankenversicherung das BPV.
Der Ständerat hat in zwei Durchgängen beschlossen, die behördliche Prüfungspflicht im Rahmen des VAG, also im Privatversicherungsrecht, auf die Solvenz und die Verhinderung von Missbräuchen zu beschränken. Bei der Solvenz geht es darum, dass die untere Prämienlimite festgelegt werden kann, die nicht unterschritten werden darf, weil sonst die Solvenz des Versicherungsunternehmens gefährdet ist. Und bei den Missbräuchen geht es um die obere Prämienlimite, die festgelegt werden kann, um eben Missbräuche gegen Versicherte zu verhindern. Der Nationalrat möchte zusätzlich zu dem, was in Absatz 1 von Artikel 37a steht, einen Absatz 2 - um den geht es hier - beifügen, wonach das BPV auch eine Angemessenheitsprüfung bei den Prämien durchführen solle.
Faktisch bedeutet dies aus unserer Sicht, dass der Wettbewerb hier ausgeschaltet und die Verantwortung für die Prämienfestsetzung letztlich den Behörden übertragen würde. Damit würden wir uns sehr deutlich von marktwirtschaftlichen Prinzipien im Bereich der Privatversicherung abwenden, wir würden eher planwirtschaftliche Prinzipien zum Zuge kommen lassen. Der Markt würde von den Behörden nicht mehr kontrolliert, sondern er würde letztlich von ihnen gesteuert. Ich denke, wir sollten das nicht tun. Die Kommission hat dies auch abgelehnt. Das Resultat behördlicher Preisfestsetzungen ist in vielen Fällen, dass ineffiziente Strukturen aufrechterhalten bleiben, die dann nicht mehr wettbewerbsfähig sind.
Aus diesen Gründen möchte die Kommission daran festhalten, dass sich die Tarifprüfungspflicht auf die Solvenzfrage einerseits und die Missbrauchsfrage anderseits zu konzentrieren hat.
Sie empfiehlt Ihnen daher Festhalten, das heisst die Streichung von Artikel 37a Absatz 2, auf der Fahne Seite 4 oben.