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David Eugen · Ständerat · 2004-12-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch eine kurze Antwort auf die Frage von Frau Sommaruga geben. Sie hat die Frage gestellt, was die Rechtsfolgen seien und was es für Konsequenzen habe, wenn eine Firma das in ihren Anschlussverträgen nicht aufnimmt. Es ist so: Die Konsequenzen sind aufsichtsrechtlicher Natur, d. h., es muss ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden auslösen. Diese müssen das prüfen, wenn sie die Verträge anschauen, und sie müssen gegen Firmen, die das nicht machen, aufsichtsrechtliche Massnahmen treffen. Hingegen hat es keine Wirkung bezüglich Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Verträge. Das wollte ich hier einfach noch festhalten. Wir haben es in der Kommission nicht im Detail diskutiert, aber das sind die Rechtswirkungen. Das habe ich mit der Verwaltung noch einmal abgeklärt. Wir stimmen darin überein.