Lexipedia

Lauri Hans · Ständerat · 2004-12-08

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-08

Wortprotokoll

In aller Bescheidenheit glaube ich, Ihnen auch hier einen Weg zeigen zu können, damit Sie ohne grosse Gewissensbisse den Antrag Bürgi ablehnen können.

Herr Kollege Bürgi sagt mit seiner Argumentation, der Nationalrat habe hier zu Recht aufgestockt, und ich sage Ihnen: Der Nationalrat hat eben ein Element nicht gesehen, nämlich, dass wir in diesem Haushalt beim Vollzug eine gewisse Flexibilität haben.

Was ist hier abgelaufen? Auch hier ist es so, dass die Landwirtschaft - vorab vertreten durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) - vom Bundesrat eine Kürzungsvorgabe erhalten hat. Das BLW hat einen Haushalt von 3,5 Milliarden Franken, und funktional, also aufgabenmässig betrachtet, hat der Bund im Landwirtschaftsbereich Ausgaben von etwa 3,7 Milliarden Franken. Nach Abwägung aller Aspekte hat das Bundesamt gesagt: Gerade hier, wo es diese verarbeitende Industrie treffen könnte, wollen wir jetzt diese Sparvorgabe zu einem schönen Teil vollziehen. Es hat das teilweise zu Recht gesagt, denn die Bilateralen II werden zu Entlastungen führen. Es hat aber zusätzlich einen Sparbeitrag realisiert; das gebe ich gerne zu. Obwohl wir hier im Bereich der Zollverwaltung sind, sprechen wir von Landwirtschaftsausgaben. Noch einmal: Die Priorisierung geschah gegenüber diesen 3,5 bzw. 3,7 Milliarden Franken.

Jetzt, Kollege Bürgi, ist es durchaus möglich, dass man im Laufe des Haushaltsvollzuges feststellt, dass man mit diesem herabgesetzten Betrag ein Problem bekommt. Dann ist es das Natürlichste der Welt, dass das BLW, das ja inhaltlich diese Kreditposition des Zolls bewirtschaftet, kommt und sagt: Jetzt brauchen wir einen Nachtragskredit, und weil wir hier mehr Geld brauchen, sparen wir das in einem anderen Landwirtschaftsbereich. Das ist normaler, vernünftiger Haushaltsvollzug.

Jetzt werden Sie mir vielleicht sagen: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Da zitiere ich - genau gleich wie Sie vorhin - die Nachtragsbotschaft. Dort sehen Sie auf Seite 29, dass man einen Nachtragskredit von 14,9 Millionen Franken verlangt, und in der Mitte der Seite steht, dass die zusätzlichen Ausgaben auf Positionen des BLW - Beihilfen Viehwirtschaft, Beihilfen Pflanzenbau, Investitionskredite, jeweils mit Detailangaben - kompensiert werden. Mit anderen Worten: Es besteht kein Grund zur Aufstockung. Es besteht dann allenfalls Grund, im Haushaltsvollzug eine solche Kompensation zu offerieren. Damit ist klar, dass unser Rat auf seinem konsequenten Weg bleiben kann, indem er nicht aufstockt, sondern sagt: Wenn das wirklich so ist, wie uns das Kollege Bürgi eindringlich geschildert hat, dann handeln wir im Rahmen des Vollzuges im Jahr 2005.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Noch ganz kurz ein Wort zur Schuldenbremse: Selbstverständlich ist es so, dass uns die Verfassung in zahlreichen Aufgabengebieten Vorgaben macht. Aber im Bereich der Schuldenbremse ist eben die Verfassung sehr strikt und eindeutig, währenddem in den anderen Aufgabenbereichen viel mehr Flexibilität besteht. Ich möchte diese Diskussion aber nicht weiter vertiefen. Ich möchte nur aufzeigen, dass dem so ist. Zweitens sind wir ja hier noch lange nicht so weit, dass man sagen müsste, der Aufgabenbereich Landwirtschaft werde in einem beträchtlichen Umfang nicht mehr vollzogen. Das entscheidende Argument ist aber das erste mit der Kompensation.