Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2004-12-09
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Ich bin den Interpellanten für diese Interpellation und dem Bundesrat für seine Antwort dankbar. Ich glaube, aus der Sicht eines kleinen Randkantons ist diese Interpellation von Bedeutung.
Die LSVA ist für die Wirtschaft der Randregionen nicht per se eine letale Veranstaltung, aber sie ist natürlich ein Nagel mehr in den Sarg der Wirtschaft der Rand- und Bergregionen. Das muss man schon so sehen. Unter diesem Aspekt wäre ich noch dankbar, wenn der Bundesrat sich den Fragen, die diese Interpellation aufwirft, auch in Zukunft stellen würde. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Antworten, die der Bundesrat heute gibt, zu den Grundfragen keine echten Auskünfte geben. Die Grundfrage muss darin bestehen, ob die gesetzlichen und die verordnungsmässigen Voraussetzungen, also die Definitionen, welche dazu führen, dass ein bestimmter Ausgleichsmechanismus jetzt Platz greift, überhaupt noch stimmen, ob die Nachteile, die lagebedingt eintreten - sei es für die Bevölkerung, sei es für die Wirtschaft, sei es für das Transportgewerbe -, in der Schwerverkehrsabgabeverordnung zutreffend definiert sind oder ob dies der Verbesserung bedarf.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgende Punkte hinweisen: Zunächst einmal ist die Frage der räumlichen Abgrenzung jener Gebiete, welche in den Genuss des sogenannten Vorabanteils von 20 Prozent des Kantonsanteils kommen, richtig. Diese Definition läuft heute entsprechend dem Bundesgesetz über Investitionshilfen für Berggebiete (IHG). Wenn Sie den Anhang zum IHG betrachten und dort die massgebenden Regionen sehen und sich dann vor Augen führen, was eigentlich das richtige Kriterium für die Einteilung in Bezug auf die LSVA ist, dann werden Sie sehen, dass hier Revisionsbedarf besteht. Es geht nämlich um die Distanz, um nichts anderes. Wenn Sie dort sehen, dass in diesen Kreis der vorabberechtigten Regionen zum Beispiel Regionen gehören wie Biel, wie der Nord Vaudois mit Orbe, mit Vallorbe, mit Yverdon, dass das Zürcher Berggebiet mit Bauma, mit Wald ebenfalls dazugehört, dass die Regionen Hinterland und Entlebuch mit den typischen Mittellandgemeinden wie zum Beispiel Grosswangen, Willisau oder Altishofen - Altishofen, wo Coop ein grosses Verteilzentrum aufgebaut hat - auch noch drin sind, dann sehen Sie, dass vermutlich diese Definition nach IHG nicht mehr stimmt. Denn umgekehrt sind eben Regionen, die nicht im IHG enthalten sind, extrem peripher. Im St. Galler Rheintal fährt ein Lieferant in Gottes Namen zuerst einmal 150 Kilometer, bis er dort ist, wo der Zürcher überhaupt erst zu fahren beginnt, wenn er zum Beispiel nach Bern liefert.
Wir müssen sehen, dass die Hauptwirtschaftsräume irgendwo im Mittelland liegen - und nicht an einem anderen Ort. Wenn ich auf der Karte am Wohnort meines Nachbarn Wicki den Zirkel mit einer Distanzöffnung von 30 Kilometern einschlage, dann bin ich fast an allen Orten in der Schweiz, wo etwas gekauft werden kann, währenddem man das in Balgach, Marbach oder Altstätten nicht sagen könnte. Ich meine, dass die räumliche Umschreibung der vorabberechtigten Gebiete nach IHG noch einmal anzuschauen ist.
Ein weiterer Punkt: Die Frage, ob der Vorabanteil von 20 Prozent des Kantonsanteils für diese Kantone an sich einen hinreichenden Ausgleich für die lagebezogenen Nachteile der peripheren Wirtschaft darstellt, wird vom Bundesrat nicht einmal aufgeworfen. Er geht einfach davon aus: Das ist im Moment die Verordnung, und an dieser ändern wir nichts. Das wird als vorgegeben betrachtet. Das kann man so sehen, aber die Frage wäre doch zu stellen, ob nicht der Bundesrat von Zeit zu Zeit auch die Voraussetzungen der Verordnung überprüfen müsste - und nicht nur die Frage, ob die Verordnung richtig angewendet worden ist. Wenn die Nachteile durch diese 20 Prozent bei weitem nicht ausgeglichen werden, wäre das ein Thema, das der Bundesrat meines Erachtens zu betrachten hätte. Ob dann die Indikatoren, welche für die Ermittlung der lagebedingten Betroffenheit errechnet worden sind, auch zutreffen, ist eine weitere Frage, auf die der Bundesrat nicht eingeht.
Die Beträge von 11 bis 13 Millionen Franken, die die grossen Bergkantone Bern und Graubünden erhalten, sind als Ableitung all dessen, was ich bis jetzt gesagt habe, natürlich auch zu hinterfragen. Es ist die Frage, ob das genügt.
Ich möchte noch einen Hinweis anbringen. Der Bundesrat verweist dann noch darauf, dass letzten Endes auch noch sogenannte flankierende Massnahmen - so könnte man dem sagen - für die Berg- und Randgebiete vorgesehen sind. Es sollen nämlich landwirtschaftliche Transporte vollständig von der LSVA ausgenommen werden, die Holztransporte sind rückerstattungsberechtigt, die Milch- und Viehtransporte sind nur mit einem Satz von 45 Prozent belastet; der Bundesrat rechnet das der Wirtschaft der peripheren und der Berggebiete zu. Wenn Sie das IHG-Gebiet nehmen, werden Sie sehen, dass ein grosser Teil dessen, was jetzt unter diesen Sondermassnahmen, den Sondertransporten, läuft, im IHG-Gebiet drin ist. Aber das sind eben keine nach LSVA-Gesichtspunkten besonders förderungswürdigen Gebiete. Ob das gesamte Mittelland, wo sehr viel Holz- und sehr viel Landwirtschaft betrieben wird, den wirklich peripheren und Randgebieten - wie es der Kanton Glarus ist - zugerechnet werden kann, ist doch eine Frage. Das nur als Nebenbemerkung.
Auf den 1. Januar des kommenden Jahres werden die Sätze bei der LSVA um bis zu knapp 80 Prozent erhöht. [PAGE 849] Angesichts dieser massiven Verteuerung ersuche ich den Bundesrat, die Fragen, die sich jetzt stellen, noch eingehend zu beachten und vielleicht im Rahmen einer neuen wissenschaftlichen Erhebung die Voraussetzungen noch einmal zu hinterfragen. Denn die Frage der zunehmenden regionalen Disparität ist nicht nur, aber auch eine Frage der LSVA, die sich bei diesen steigenden Sätzen eben noch verschärfen kann.