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Briner Peter · Ständerat · 2004-12-14

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Auch dieser Absatz ist vom Nationalrat neu hinzugefügt worden. Es geht darum, wem ein Verleiher die erforderlichen Unterlagen für eine Kontrolle vorzulegen hat. Für Arbeitsverhältnisse im Bereich allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge sind dies die entsprechenden paritätischen Kommissionen, für die übrigen Arbeitsverhältnisse sind es die tripartiten Kommissionen. Bezüglich der paritätischen Kommissionen ist auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen hinzuweisen. Danach kann auch ein Verleiher die Kontrolle durch ein besonderes, von den Gesamtarbeitsvertragsparteien unabhängiges Kontrollorgan verlangen. Auch dieser Absatz hat in der Kommission zu keiner Diskussion geführt.