Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-14
Wortprotokoll
Herr Pfisterer hat die Ausgangslage richtig geschildert und insbesondere auf einen Punkt hingewiesen, den ich nochmals - auch in Richtung des Nationalrates - unterstreichen möchte.
Im Nationalrat ist aus politischen Gründen versucht worden - und wird versucht -, diese beiden Positionen in einen Zusammenhang zu bringen. Das ist finanzrechtlich so nicht zutreffend! Bei der einen Position geht es nämlich um die Frage SBB Cargo, und diese hat andere Lieferanten, andere Kunden, ein eigenes Rechnungswesen und einen eigenen Finanzhaushalt. Im anderen Bereich - bei der Position 3600.003 - geht es um die SBB AG. Diese hat auch ihren eigenen Haushalt sowie ihre Leistungsvorgaben und muss am Ende gemäss diesen Leistungsvereinbarungen abschliessen.
Es geht also um zwei verschiedene Schauplätze, und es ist ein Zufall, dass die beiden Beträge die gleiche Höhe haben. Somit ist es durchaus möglich und gerechtfertigt, wenn Herr Lombardi hier versucht, bezüglich der zweiten Position einen anderen Antrag zu stellen. Er zieht damit eigentlich die Konsequenz daraus, dass beide Positionen zur Diskussion stehen. [PAGE 872]
Auch Herr Leuenberger hat Recht: Es war ein Präjudiz, das im Nationalrat geschaffen wurde. Es ging um die nicht werkgebundenen ausserordentlichen Strassenbeiträge, die nach Absprache mit den Kantonen um 54 Millionen Franken gekürzt wurden. Wir vom Bundesrat haben das so vorgesehen, und Sie haben dann diesen Betrag wieder aufgestockt.
Ich bin eigentlich fast sicher: Wenn wir nächste Woche das Entlastungsprogramm 2004 präsentieren, wird dort die gleiche Diskussion stattfinden, und ich vermute, dass der Bundesrat dort wieder verlieren wird. Aber ich kann Ihnen sagen: Ich nehme es mit Gelassenheit.
In diesem Punkt muss ich Ihnen den Entscheid überlassen. Es ist eine rein verkehrspolitische Frage, ob Sie den Antrag der Minderheit Lombardi unterstützen wollen oder nicht. Eine budgetpolitische Notwendigkeit, zwischen diesen beiden Positionen einen Ausgleich im Umfang von 18 Millionen Franken zu schaffen, gibt es nicht.