Lombardi Filippo · Ständerat · 2004-12-14
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
In unserer ersten Debatte habe ich mich nicht so sehr vom emotionalen Votum von Kollege Bieri, sondern eher vom ausgewogenen Votum von Kollege Schiesser überzeugen lassen. Auch für mich kann es überhaupt nicht um eine Vergeltungs- oder Strafaktion gegen eine Ausstellung gehen, die ich nicht gesehen habe, sondern es geht eher um eine Überlegung zur Art und Weise, wie die Mittel der Pro Helvetia insgesamt verwendet werden. Es ist nicht das erste Mal, dass wir etwas darüber erfahren.
Diese Mittel werden meiner Ansicht nach nicht immer gemäss Gesetz eingesetzt. In Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes lesen wir: "Die Tätigkeit der Stiftung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: a. die Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur." Unter Buchstabe d steht weiter: "d. die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland, insbesondere durch Werbung um das Verständnis für schweizerisches Gedanken- und Kulturgut." Die italienische Übersetzung dieses Buchstabens ist übrigens einleuchtend: Im italienischen Text steht wörtlich übersetzt "Propaganda für das Verständnis des schweizerischen Gedanken- und Kulturgutes". Da sollte die Redaktionskommission vielleicht eine kleine Überarbeitung vornehmen. Das Gesetz mag alt sein - es stammt aus dem Jahre 1965 -, aber wenn wir es nicht mehr anwenden wollen, dann sollten wir es ändern, und wir sollten nicht gestützt auf dieses Gesetz Beiträge sprechen für etwas, was dem Gesetz widerspricht.
Ich habe auch die Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia gelesen. In Artikel 2 wird dort einfach gesagt: "Ein Anspruch auf Beiträge besteht nicht." Darf der Ständerat in dem Sinne annehmen, dass auch kein Anspruch der Stiftung insgesamt gegenüber den Finanzen des Bundes besteht? Ich glaube schon. Ich glaube, wir sollten nicht beschimpft werden, wie dies passiert ist, nur weil wir unsere Budgethoheit ausgeübt haben. Es mag sein, dass diese Ausstellung vielleicht ein Alarmzeichen gewesen ist, aber es wird bestimmt nicht diese Ausstellung bestraft, denn die Beiträge sind aus der Rechnung 2004 bezahlt und nicht über das Budget 2005 gesprochen worden. Die Ausstellung als solche wird also überhaupt nicht bestraft. Aber ich glaube, dass die Überlegungen, die wir insgesamt gemacht haben, weitergeführt werden sollen. Die WBK will das tun, das finde ich gut. Aber die Budgethoheit des Parlamentes soll diesem erlauben, hier auch ein konkretes Zeichen zu setzen.