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Wicki Franz · Ständerat · 2004-12-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Um Verbrechen effizienter bekämpfen zu können, wird internationale Zusammenarbeit immer wichtiger. Mit fortschreitender Globalisierung und Vernetzung der Lebensverhältnisse nimmt die Kriminalität zunehmend grenzüberschreitende Dimensionen an. Technische Fortschritte, so vor allem im Bereich von Kommunikation und Datenübermittlung, erleichtern kriminelle Aktivitäten über die Staatsgrenzen hinaus. Der einzelne Staat kann so die Herausforderungen, die sich einer wirksamen Verbrechensbekämpfung stellen, immer weniger allein bewältigen. Um dem drohenden Verlust an Sicherheit vorzubeugen, gibt es nichts anderes, als das Vertragsnetz auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen weltweit auszubauen.

Der Abschluss des vorliegenden Vertrages mit den Philippinen leistet einen weiteren Beitrag dazu. Die Schweiz und die Philippinen haben bereits 1989 einen Auslieferungsvertrag abgeschlossen, und das Abkommen, über das wir heute zu entscheiden haben, stellt die Weiterführung der Zusammenarbeit mit diesem südostasiatischen Staat im Bereich der internationalen Rechtshilfe dar.

Im Verhältnis zu den Philippinen steht insbesondere der Wille der Schweiz im Vordergrund, künftig ein wirksameres Vorgehen gegen Delikte wie die sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinder- und Frauenhandel, Drogenhandel, Korruption, Wirtschaftsdelikte und Terrorismus zu ermöglichen. Der Vertrag schafft eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der beiden Staaten bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. In vertraglich vereinbartem Umfang sind die Vertragsparteien zur Leistung von Rechtshilfe verpflichtet. Bisher konnte die Schweiz den Philippinen lediglich auf der Grundlage des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen Rechtshilfe gewähren.

Der Vertrag, der heute zur Diskussion steht, liegt auf der Linie der Rechtshilfeverträge, welche die Schweiz unlängst mit Peru, Ecuador, Hongkong und Ägypten abgeschlossen hat. Wie diese orientiert sich dieser Vertrag am Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie am Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, deren wichtigste Grundsätze dieser Vertrag übernimmt. Zudem berücksichtigt das Abkommen die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Der Vertrag enthält auch verschiedene Bestimmungen, welche das Rechtshilfeverfahren vereinfachen und beschleunigen sollen und den Zweck haben, den Rechtshilfeverkehr im Allgemeinen zu verbessern. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass auch der Aspekt der Menschenrechte verstärkt wird, indem in diesem Bereich ein zusätzlicher Grund eingeführt wird, der die Ablehnung der Zusammenarbeit explizit ermöglichen würde.

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass der Vertrag unmittelbar verbindliche Bestimmungen für die Bürger in beiden Staaten enthält. Daher wird der Vertrag, gestützt auf Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Philippinen haben den Vertrag bereits genehmigt.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesem Rechtshilfeabkommen zuzustimmen.