Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-14
Wortprotokoll
Sie sehen, dass wir beantragen, dieses Postulat anzunehmen. Ich möchte dem Postulanten auch danken, dass er es eingereicht hat. Denn es ist tatsächlich so, dass es hier um alte und zum Teil auch eigenartige Verträge geht. Die formell nicht aufgehobenen Niederlassungsabkommen der Schweiz oder der Kantone - das gibt es auch - mit anderen Staaten haben praktisch keine Anwendbarkeit mehr, oder sie ist mindestens nicht überprüft worden. Die Anwendbarkeit dieser Abkommen im Ausländerrecht beschränkt sich auf Personen, die bereits im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Sie haben gemäss diesen Verträgen nämlich Anspruch auf Kantonswechsel. Das ist der einzige praktische Punkt.
Weitere Auswirkungen auf das Ausländerrecht bestehen nach allgemein anerkannter und gefestigter Praxis nicht. Das Bundesgericht hat das auch in mehreren Fällen bestätigt. Insbesondere ergibt sich aus den Verträgen kein Anspruch auf die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern auf den schweizerischen Arbeitsmarkt oder auf eine Bewilligung für die Schweiz. Aber es wurde nie näher abgeklärt, inwieweit den Niederlassungsabkommen neben dem Ausländerrecht in weiteren Rechtsgebieten noch eine Bedeutung zukommen könnte, wenn es einmal aktuell wird, so [PAGE 880] beispielsweise im Bereich des Grundstückverkaufs an ausländische Personen; das könnte man sich noch überlegen. Darum erachten wir die Annahme des Postulates als sinnvoll.
In diesem Zusammenhang werden Sie sich auch einige Leckerbissen der Gesetzessammlung zu Gemüte führen können. Ich habe das mit viel Vergnügen gesehen. Ein Vertrag stammt beispielsweise aus dem Jahr 1855. Das ist ein Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrag mit Grossbritannien vom 6. September 1855 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ihrer Majestät, Königin des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland. Bei Verträgen mit Indien geht es noch um das Commonwealth. Dann gibt es Verträge mit Staaten, die unterdessen untergegangen sind und heute wieder bestehen. Das ist rechtsgeschichtlich interessant. Aber wir werden Ihnen das dann alles in Erfüllung des Postulates vorlegen können.