Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-12-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14
Wortprotokoll
Hier muss ich schon noch eine Erklärung abgeben. Mit dem Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichtes, das wir jetzt beraten, wird die Änderung von zwei bisherigen Gesetzen beantragt:
Als Erstes wird zu Artikel 40a des Parlamentsgesetzes, der die Aufgaben der Gerichtskommission regelt, eine Übergangsbestimmung geschaffen. Diese Übergangsbestimmung soll es der Gerichtskommission einmalig ermöglichen, über die Abteilungen des Bundesverwaltungsgerichtes zu befinden, d. h. darüber, wie die Abteilungsstruktur aussieht. Gleichzeitig wird der Gerichtskommission in Absatz 2 eine Art Wahlanleitung gegeben. Das zur Revision des Parlamentsgesetzes, das ja erst im letzten Jahr in Kraft getreten ist.
Ein zweites Gesetz, das wir bereits verabschiedet haben, soll revidiert werden, es ist das Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes. Diese Gesetzesänderung wird nötig, weil das definitive Gebäude für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen nach dem derzeitigen Stand der Planung frühestens im Jahre 2010 bereit ist. Zu Recht stellt sich der Bundesrat aber auf den Standpunkt, dass die Fertigstellung des definitiven Gerichtsgebäudes für die Inkraftsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes und damit für die Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes nicht ausschlaggebend sein darf. Es ist - das habe ich schon erwähnt - vorgesehen, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit im Jahre 2007 aufnimmt. In der Zwischenzeit, also von 2007 bis 2010, soll das Gericht in einem Provisorium im Raum Bern untergebracht werden. Damit das möglich wird und damit es gesetzeskonform ist, muss im Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes jetzt eine entsprechende Übergangsbestimmung eingefügt werden. Das ist der Grund für die Änderung.