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Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-12-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14

Wortprotokoll

Auch wenn das Interesse an diesen Vorlagen, wie zu erwarten war, nicht so brennend ist, bin ich dennoch verpflichtet, zuhanden des Plenums Folgendes festzustellen: Das Verwaltungsgerichtsgesetz sieht 50 bis 70 Richterstellen vor. Artikel 1 Absatz 4 des von der Bundesversammlung noch zu verabschiedenden Verwaltungsgerichtsgesetzes bestimmt, dass die Anzahl der Richterstellen in einer Verordnung der Bundesversammlung festzulegen ist. Dem leisten wir mit Artikel 1 dieser Verordnung Genüge. Wie bereits erwähnt, schreiben wir jetzt die Höchstzahl von 64 Vollzeitstellen fest. Aber die effektive Zahl der Richter, die wir dann wählen, werden wir Ihnen im Laufe des nächsten Jahres zu gegebener Zeit unterbreiten.

Ein zweiter wichtiger Gesichtspunkt: Wir beantragen Ihnen eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes. Was heisst das? Die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes werden ihren Kolleginnen und Kollegen des Bundesstrafgerichtes gleichgestellt, insbesondere auch bezüglich der Besoldung. Die Kommission hat sich noch einmal eingehend mit der Besoldungsfrage auseinander gesetzt und schliesst sich dieser Gleichstellung an.

Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, auf diese Verordnung einzutreten und die einzelnen Bestimmungen zu genehmigen; ich werde mich im Detail nicht mehr äussern.

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