Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-14
Wortprotokoll
Ich verstehe die Enttäuschung des Postulanten, dass das Postulat, was das erste Anliegen anbelangt, nämlich die Beschleunigung des Verfahrens und vor allem die starke Berücksichtigung der Empfangsstellen, nicht entgegengenommen wurde. Der Grund für die Ablehnung war eigentlich der zweite Punkt - Herr Hofmann hat jetzt ausgeführt, dass er das eigentlich gar nicht meinte -, nämlich die Dezentralisierung der Asylrekurskommission. Das Postulat fällt in eine Zeit, wo grosse Bestrebungen aller Rekurskommissionen vorhanden sind, sich ja nicht dem Verwaltungsgericht unterstellen zu müssen. Der Bundesrat hat natürlich alle Dezentralisierungsbestrebungen, die hier auftauchen, abgelehnt; er muss sie auch ablehnen. Sie müssen sehen: Jede Rekurskommission findet heute, sie gehöre eigentlich nicht ins Bundesverwaltungsgericht, namentlich damit ihre Mitglieder später nicht nach St. Gallen umziehen müssen, wenn sie jetzt an einem anderen Ort sind. Das ist eigentlich der Hintergrund.
Wenn die Erklärungen, wie sie jetzt Herr Hofmann gegeben hat, zutreffen, dann rennt das Postulat tatsächlich offene Türen ein. Ich kann nur bestätigen, was der Postulant ausgeführt hat: Es ist erstens von allergrösster Dringlichkeit, dass wir schnell entscheiden; dieser Druck ist vorhanden. Wir wollen zweitens die heute bestehenden Empfangsstellen mit Gesuchserledigungen voll und ganz auslasten. Wir können dort, wenn die Kapazität so bleibt, etwa 6000 Gesuche erledigen. Natürlich, Sie haben Recht: Wenn wir wenige Gesuche haben, ist der Anteil grösser; sonst ist er kleiner. Wenn wir nur 12 000 Gesuche haben, sind es 50 Prozent; wenn wir 24 000 Gesuche haben, sind es nur 25 Prozent.
Es stellt sich aber die Frage, ob man das ausbauen soll. Ich wehre mich dagegen. Unser Ziel muss es sein, dass wir die Gesuchszahlen herunterbringen, und zwar nicht in Bezug auf die Erledigung, sondern es muss für Leute, die keine Asylgründe vorzuweisen haben, wenig attraktiv sein, Asyl zu suchen. Das ist das Bestreben.
Ich darf sagen, in ganz Europa sind ja in den letzten Jahren die Gesuchszahlen zurückgegangen. Bis zum Frühjahr dieses Jahres lagen sie aber bei uns unter dem europäischen Mittel. Wir haben auch weniger Gesuche gehabt, aber diese Zahl lag ungefähr im Mittel von anderen Staaten. Seit diesem Frühjahr dürfen wir sagen - und das hat jetzt bis im November angedauert -, dass wir die grösste Abnahme von allen europäischen Staaten haben; das hat also schweizeigene Gründe. Wir haben die Gesuchszahlen etwa um 29 Prozent reduzieren können. Oder wenn Sie den Monat Oktober nehmen, dann sehen Sie, dass wir dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr nur noch 48 Prozent der Gesuche haben, währenddem andere europäische Staaten gleich viele oder mehr Asylgesuche hatten, mit Ausnahme von Deutschland, das eine Abnahme von 8 Prozent hatte.
Das ist, so darf man wahrscheinlich mit aller Vorsicht sagen, erstens auf die Schnelligkeit der Verfahren zurückzuführen, indem die Nichteintretensentscheide schnell vorliegen. Weiter haben wir die Nothilfemassnahmen, indem wir bei den Nichteintretensentscheiden die Sozialhilfe gestrichen haben, und den Druck bei der Ausschaffung. Sie müssen sehen, diese Schnelligkeit hat eben einen Grund, und dieser Entzug der Sozialhilfe hat einen Grund. 80 Prozent der Asylsuchenden kommen mit Schleppern, die bezahlt werden. Wenn jemand innert vier Wochen einen Nichteintretensentscheid erhält und wieder zu Hause ist, dann ist das vor allem für die Schlepper ein ganz abschreckendes Mittel. Sie bekommen einen schlechten Namen im Markt, weil sie nämlich eine Leistung angeboten haben, die sie nicht erbringen können. Sie haben versprochen: Geht in die Schweiz, bezahlt 5000 oder 10 000 Franken - die Beträge, die sie bezahlen müssen, sind nicht klein -, dort könnt ihr mit dem Asylverfahren bleiben. Wenn sie nach vier Wochen wieder zu Hause sind, dann wird sich kein Schlepper wieder so schnell getrauen, solche Leistungen anzubieten, die er nicht erbringen kann. Darum ist dieses Verfahren von allergrösster Bedeutung.
Ich bitte Sie auch, all diese Stimmen, welche jetzt sagen, das sei brutal usw., nicht zu beachten. Es ist nicht brutal. Es wird schnell entschieden, und es gibt keine Sozialhilfe. Die Klage, dass wenig Nothilfe bezogen werde, ist völlig unbegründet. Der Zweck ist nicht, dass die Asylsuchenden Nothilfe beziehen, sondern dass sie heimgehen - das ist der Zweck dieser Übung! Hier noch Strukturen aufzubauen - vom Bund aus werden wir diese in den Kantonen nicht bezahlen -, damit möglichst viele Nothilfe beziehen, das ist jetzt wirklich das Dümmste, was wir machen können!
Der Erfolg der letzten sieben Monate gibt diesem System Recht. Wichtig wäre natürlich die Ausweitung der Nothilfe auf die abgewiesenen Bewerber, was der Bundesrat und der Nationalrat schon beschlossen haben. Wir haben ein grosses Problem: Wir haben ungefähr 15 000 Bewerber - die Zahl ist immer in der gleichen Grössenordnung -, die abgewiesen worden sind, die die Schweiz verlassen sollten, die wir aber nicht heimschaffen können und die auch nicht nach Hause gehen, weil sie weiterhin Sozialhilfe beziehen können. Wir müssen bei diesem System dranbleiben, da gebe ich dem Postulanten Recht.
Nun, wie ist es mit der Aufteilung in den Empfangsstellen? In den Empfangsstellen konzentrieren wir uns darauf, dass jene Fälle, die schnell behandelt werden können, auch schnell behandelt werden. Wenn die Empfangsstellen diese Aufgabe nicht bewältigen können, werden die einfachen Fälle in den Kantonen bewältigt; das sind jetzt natürlich immer weniger. Dann gibt es die sehr komplizierten Fälle; diese werden in der Zentrale behandelt, und zwar einfach deshalb, weil sie eine grössere Infrastruktur nötig machen. Wir können nicht an allen Empfangsstellen den gleichen Übersetzungsapparat haben; dann kommen auch die Abklärungen über die Botschaften usw. hinzu. Das ist eine Frage der Infrastruktur.
Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Behandlung der Gesuche, die in der Zentrale in Bern erledigt werden, nicht länger dauern muss als die Behandlung der Gesuche in den Empfangsstellen. Wir haben eine Untersuchung über die Zeitdauer gemacht: Am längsten dauert die Behandlung der Gesuche in den Kantonen. Dort ist es natürlich dezentralisiert, und vielleicht haben sie auch nicht das gleiche Interesse, denn sie werden ja entschädigt. Die Gefahr ist gross, dass jetzt zu grosse Infrastrukturen vorhanden sind. Diese sollten abgebaut werden. Wir müssen im nächsten Jahr die Infrastrukturen und auch die Fixkosten reduzieren. Es hat keinen Wert, dass wir grosse Strukturen aufrechterhalten. Die Gefahr ist gross, dass man sich sonst etwas Zeit lässt, damit der Apparat ausgelastet ist und man trotzdem Arbeit hat. Entsprechender Druck wird ausgeübt; ich bin dem Postulanten dankbar, dass er in dieser Weise Rückendeckung gibt.
Was die Asylrekurskommission anbelangt, sind wir mit der Dauer der Behandlung der Fälle nicht zufrieden, das ist eindeutig. Es ist etwas schwierig, weil die [PAGE 882] Asylrekurskommission eine unabhängige Gerichtsinstanz ist. Es ist etwas gefährlich, hier dreinzureden, aber wir haben auch hier klare Kontrollen. Sie baut dieses Jahr die Zahl der Pendenzen ab, denn wenn wir weniger Gesuche haben, gibt es ja auch weniger Fälle, also kann sie die Pendenzen erledigen. Hier hat Herr Hofmann Recht: Da haben wir Fälle, die sind acht oder zwölf Jahre alt, und es gibt immer wieder neue Rechtsprechungen. Aber ich muss Ihnen sagen: Ob das verbessert wird, wenn Sie die Verfahren in die Sammelstellen verlegen, möchte ich bezweifeln. Aber den Gedanken, in den Sammelstellen kleine Aussenstellen des Bundesverwaltungsgerichtes mit minimaler Infrastruktur einzurichten, werden wir gerne zur Prüfung entgegennehmen.
Der Antrag auf Ablehnung des Postulates ist also erfolgt, weil wir aufgrund des letzten Teils der Begründung das Gefühl hatten, es gehe in die Richtung einer Dezentralisierung der Asylrekurskommission - was die Betroffenen möchten, aber nicht zur schnellen Erledigung der Fälle, sondern vielmehr, damit sie nicht nach St. Gallen müssen. Wissen Sie: Es wird dann immer relativ einfach.
Nun zu Ihren vier zusätzlichen Fragen:
1. Sie fragen, ob der Bundesrat bereit sei, alles vorzukehren, damit auch bei einer gegenüber der aktuellen Lage steigenden Anzahl der Asylfälle rund 50 Prozent der Gesuche in den Empfangsstellen erstinstanzlich erledigt werden können. Wir werden alles tun, so viel als möglich dort zu erledigen. Ich bremse aber etwas. Wir könnten auch 100 Prozent dort erledigen; dann müssten wir aber erhebliche organisatorische, personelle und bauliche Ausbaumassnahmen ergreifen, und das ist dann auch wieder gefährlich. Das Ziel muss sein, dass wir die Zahl der Gesuche senken; das ist das Hauptziel. Wenn wir jetzt eine grosse Infrastruktur machen, dann müssen Sie sehen, dass es sehr schwierig ist, Druck auszuüben, denn da gibt es Personen, die Angst um ihre Arbeitsplätze haben und die dann dafür sorgen werden, dass die Strukturen ausgelastet sind. Das darf man nicht vernachlässigen. Ausbaupläne möchte ich hier verhindern. Aber wir müssen jetzt zuerst die zu grossen Strukturen abbauen, und das gilt auch bei den Kantonen. Das ist ja klar, das gibt es dann.
Die Frage ist, ob man eine Vorhaltereserve für schwierige Zeiten halten sollte. Ich lehne das auch ab. Ich habe das Anfang Jahr analysiert. Da hat man gesagt, auch die strategische Leistungsreserve behalten wir für den Fall, dass es wieder einmal viele Gesuche gibt. Erstens muss das nicht unser Ziel sein, und zweitens müssen wir eine Notorganisation für solche Flüchtlingsströme aufbauen und diese während einiger Monate bewältigen, und wenn es wieder vorbei ist, müssen wir sie wieder abbauen. Eine Vorhaltereserve zu haben, finde ich nicht gut, auch wenn es dann im Notfall für eine gewisse Zeit etwas holprig ist.
2. Zu den komplexeren Fällen habe ich Ihnen ausgeführt, dass komplexe Asylgesuche solche sind, die umfangreiche Abklärungen benötigen, zusätzliche Anhörungen, wichtige Analysen - Sie müssen an die Sprachen denken, an die Schriften denken -, Übersetzung von eingereichten Dokumenten, die oft in einer Art afrikanischer Mundart geschrieben sind, Abklärungen durch unsere Botschaften im Ausland usw. Da ist natürlich eine Zusammenfassung der Infrastruktur billiger und zweckmässiger.
3. Zur Frage, ob der Bundesrat bereit sei, die Entsendung von Mitarbeitern zu prüfen: Dazu habe ich Ihnen gesagt, dass wir daran festhalten möchten, dass die Asylrekurskommission ein Teil des Bundesverwaltungsgerichtes wird und auch nach St. Gallen geht. Das entspricht 40 Prozent des ganzen Bundesverwaltungsgerichtes! Gut, wenn es weniger Fälle gibt, können wir den Personalbestand dieses Gerichtes vielleicht auch einmal reduzieren. Vorläufig aber müssen sie die Pendenzen abarbeiten. Aber ich möchte gerne entgegennehmen, das zu prüfen, dass man die Infrastruktur vorsieht, damit im einzelnen Fall jemand hinreisen kann, wenn es eben zweckmässig ist.
4. Zur Frage, ob der Bundesrat gewillt ist, alles daranzusetzen, damit wo immer möglich auch zukünftig eine weitere Beschleunigung des erst- und zweitinstanzlichen Asylverfahrens gewährleistet werden kann, muss ich Ihnen Folgendes sagen: Das ist das Wichtigste! Es muss schnell gehen, ohne dass damit der Rechtsschutzgedanke beiseite geschoben wird. Aber es muss schnell gehen. Wer drei, vier oder fünf Jahre hier war und mehr oder weniger integriert ist, sollte nicht erst dann einen Entscheid auf Nichteintreten erhalten - wir haben solche Nichteintretensentscheide entdeckt. Nach vier, fünf Jahren zu erfahren, dass auf das Gesuch nicht eingetreten wird, ist unhaltbar! Das können Sie vergessen. Ich kann Herrn Hofmann versichern, dass unser Bestreben in diese Richtung geht. Dieses Jahr war es das Bestreben, dass weniger kommen dürfen und die Nichteintretensentscheide schnell erledigt werden. Nächstes Jahr muss das Gewicht auf folgender Frage liegen: Wie schaffen wir die 15 000 Personen aus, die das Land verlassen sollten? Dazu muss ich Ihnen sagen, dass wir dafür auch die Asylgesetzrevision brauchen. Ich bitte Sie, im Ständerat - der Präsident der vorberatenden Kommission ist ja da - schnell zu machen und die Vorlage nicht liegen zu lassen, weil uns und vor allem den Kantonen sonst die Rechtsinstrumente fehlen.