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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-12-15

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Mit der Einführung der individuellen Prämienverbilligung im KVG beabsichtigt der Gesetzgeber, den Gedanken der bedarfsgerechten Prämiensubventionierung in der Krankenversicherung in die Tat umzusetzen. Die Festlegung des zu erreichenden Sozialziels und die Ausgestaltung der Prämienverbilligung wurden vom Gesetzgeber bei der Einführung bewusst an die Kantone delegiert. Die Kantone haben seither bei den Verfahren sehr unterschiedliche Praktiken gewählt. Das wurde bereits von Kollege Schwaller erläutert; ich werde darauf nicht mehr eingehen.

Es waren denn auch vor allem die Kantone, die sich - vorerst einmal aus grundsätzlichen Überlegungen - vehement gegen das vom Bundesrat vorgeschlagene System gewehrt haben. Da die Prämienverbilligungen zudem einen engen Bezug zum Finanz- und Steuerrecht und zur Sozialpolitik haben und in diesen Bereichen die Verhältnisse in den Kantonen bekanntlich sehr unterschiedlich sind, führt ein für alle Kantone gleich festgelegtes Sozialziel in die Sackgasse und geht in die falsche Richtung. Ich kann den Bedenken der Kantone in allen Teilen folgen, denn das, was zum enormen Wachstum der Gesundheitsausgaben führt, ist vor allem der Mengenkonsum. Die Medizintechnik bietet die Gesundheitsleistungen an, die Krankenkassen übernehmen sie, und die Leute konsumieren entsprechend immer mehr Gesundheitsleistungen.

Wenn der Prämienaufwand als Anteil am Haushaltseinkommen festgelegt würde, würde er sich erhöhen, weil die Haushalte immer kleiner werden. Alleinlebende, Geschiedene und Alleinerziehende tragen zur laufenden Reduzierung der Haushaltsgrössen bei, die Einkommen pro Einheit sinken. Der Mehrkonsum kann nach meiner Ansicht nicht einfach dem Staat überbürdet werden. Entsprechend ist der Vorschlag des Bundesrates auch nicht weiterzuverfolgen. Die Frage der Strapazierung der Generationensolidarität, wie sie von den Kantonen aufgeworfen worden ist, wurde in der Kommission intensiv diskutiert, weil sie zumindest teilweise berechtigt ist. Ob der Vorschlag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) daran Wesentliches zu ändern vermag, ist nicht einfach zu beantworten; dies deshalb, weil es unmöglich ist, die Auswirkungen, die der Antrag der GDK haben könnte, hieb- und stichfest nachzuvollziehen. Die Prämien für Kinder und Jugendliche sind in den Kantonen sehr unterschiedlich. Sie schwanken im Monat bei den Kindern zwischen 41 und 95 Franken und bei den jungen Erwachsenen zwischen 112 und 169 Franken. Schon heute werden die Kinder teilweise oder vollständig von den Prämien befreit. Dadurch wird die Frage der strapazierten Generationensolidarität zumindest relativiert.

Ob es sich in allen Fällen aufdrängt, junge Erwachsene bis ins Alter von 25 Jahren tel quel zumindest zu 50 Prozent von den Prämien zu befreien, war ebenfalls umstritten. Gemäss uns vorliegenden Tabellen kommt die Generationensolidarität am stärksten im Alter zwischen 19 und 40 Jahren zum Tragen. Das heisst, nicht nur junge Erwachsene, sondern auch Leute bis 40 Jahre tragen mit ihren Prämien die eigentliche Last der Generationensolidarität. Mit dem Vorschlag, wie er uns von den Kantonen vorgelegt worden ist - welcher die Kosten auf die Prämien der Erwachsenen übertragen will -, würden die über 25-Jährigen erst recht zur Kasse gebeten. Die Frage der übersteigerten Generationensolidarität ist damit aber noch nicht vom Tisch. Auf diese Frage müssen wir bei der Frage der Pflegefinanzierung nochmals zurückkommen. Dort ist zu analysieren, ob mit der heutigen Struktur der Prämienzahlenden und der Tatsache, dass die Prämie ab 66 Jahren nicht mehr ausreicht, um die anfallenden Nettokosten zu decken, die Generationensolidarität tatsächlich überstrapaziert wird und ob dieser Tatsache allenfalls mit einer Pflegeversicherung zu begegnen ist.

Deshalb sind wir auf den Vorschlag der Kommission gekommen, nämlich dass die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen von den Kantonen um mindestens 50 Prozent zu verbilligen sind. Damit decken wir das immer wieder vorgetragene Kernanliegen, Familien zu entlasten, ab, ohne andere, unerwünschte Effekte zu provozieren. Die Gründe sind bereits genannt worden, weshalb auch ich diesem Vorschlag zustimme. Sie decken sich mit den Gründen, die Herr Schwaller und die Kommissionssprecherin eben genannt haben.

Ich bitte Sie aufgrund all dieser Überlegungen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.