Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-12-16
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte zwei Dinge voranstellen, Herr Bundesrat:
1. Auch für mich ist die Notwendigkeit eines sauberen Finanzplatzes Schweiz unbestritten.
2. Auch von mir wird das Erfordernis einer international abgestimmten Ausrichtung der Bekämpfung der Geldwäscherei nicht grundsätzlich infrage gestellt.
Im Einzelnen ist zu den Antworten des Bundesrates Folgendes anzumerken.
Zu Ziffer 1: Es ist für mich schleierhaft, wie die Kontrollstelle derart folgenschwere Regelungen erlassen kann, und dies ohne Kenntnis der Zahl und der Bedeutung der Kreditverhältnisse zwischen Aktionär und Gesellschaft. Dies geht aus der Antwort klar hervor. Der in der Antwort zu Ziffer 1 zu lesende Satz, wonach selbst die Wirtschaftsverbände keine relevanten Zahlen hätten, ist völlig naiv. Diese Verbände sind doch keine Kontrollorgane der einzelnen Firmen und haben schon gar nicht Zugang zu den Bilanzen, geschweige denn zu den Kreditverträgen. Ernsthafte Abklärungen hätten daher auf anderem Wege - etwa mit repräsentativen Umfragen oder über die Steuerbehörden - erfolgen müssen. Entsprechend ist bereits die Antwort zu Ziffer 1 ein klares Zeugnis dafür, dass aufgrund formeller Kriterien, aber ohne Realitätsbezug, wirtschaftliche Vorgänge im Normalfall pauschal in eine neue Regelung eingeschlossen werden, unabhängig von der Frage, ob ein Geldwäschereirisiko besteht. Die einschlägigen Bestimmungen sind nicht auf private, sondern auf berufsmässige Finanzintermediäre zugeschnitten. Für Private sind sie weder finanziell noch administrativ zumutbar. Die Verhältnismässigkeit ist meines Erachtens nicht gegeben.
Kurz zu Ziffer 2: Es wird erklärt, dass es bezüglich des Begriffs der Berufsmässigkeit keine internationale Praxis gibt. Weil dem so ist, frage ich mich, weshalb mit der Publikation beispielsweise für die Berufsmässigkeit als Kriterium bei Kreditverhältnissen im Nichtbankenbereich Beteiligungen unter 50 Prozent unterstellt werden. Nicht die Frage, ob ein Unternehmen beherrscht wird, ist im Gesetz das Kriterium, sondern, ob die Kredittätigkeit berufsmässig ausgeübt wird. Meist spielen sich die Kreditverhältnisse bei KMU jedoch innerhalb der Familie ab, und nun sollen diese plötzlich alles tun müssen, was das komplizierte Gesetz und die Selbstregulierungsorganisation verlangen. Ich sage das - ich gestehe das gerne - auch mit einer Portion persönlicher Emotion, weil ich in unserer Familie selbst erlebt habe, wie segensreich Kreditverhältnisse ausserhalb des Bankenbereichs für KMU sein können. Weshalb, Herr Bundesrat, wird nicht gemeinsam nach Lösungen gesucht, sondern einfach reguliert?
Erfreulich ist, das geht aus der Antwort hervor, dass offensichtlich erkannt wurde, dass etwas nicht stimmt und dass man die Berufsmässigkeit nun definieren will. Das ist zu begrüssen.
Zu Ziffer 3: Auch wenn - und gerade weil - die Kontrollstelle mit gesetzeskonkretisierenden Befugnissen ausgestattet ist, muss sie sich auch den entsprechenden Verfahren unterziehen, das heisst saubere Abklärung, Vernehmlassung etc. Man muss sich bewusst sein, dass damit nun Kreise erfasst werden, welche aufgrund des Gesetzes und der Materialen nicht mit einer Unterstellung rechnen mussten. Damit ist nochmals die Frage aufgeworfen, ob eine derartige Auslegungskompetenz der verfassungsmässigen Verpflichtung genügt, um Pflichten von Rechtssubjekten auf Gesetzesstufe festzulegen. Eine Konsultation der Selbstregulierungsorganisation oder die Publikation auf dem Internet genügt niemals, denn damit werden nur die eingeweihten Kreise erfasst, nicht aber die von der Erweiterung der Auslegung Neuerfassten.
Zu Ziffer 4: Die in der Antwort angesprochene Prävention und die internationale Ausrichtung werden von mir nicht infrage gestellt. Aus den Ausführungen des Bundesrates muss aber geschlossen werden, dass nicht ernsthaft daran gedacht wird, die wirtschaftlichen Konsequenzen einer beabsichtigten Regelung zu analysieren, diese in einer Interessenabwägung und einer Risikoabschätzung zu hinterfragen und die Frage der Verhältnismässigkeit zu prüfen. Im Übrigen stelle ich fest, das die Frage eigentlich gar nicht beantwortet ist.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie von ganzem Herzen, seien Sie besorgt, dass diese Publikation zurückgezogen wird und dass der Begriff der Berufsmässigkeit in Zusammenarbeit mit Leuten aus der Praxis definiert wird! Sie würden damit vielen KMU "goldene Kugeln" schenken.