Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2004-12-16
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich bin der Meinung, dass der Bezug zur Mehrwertsteuer hier absolut fehl am Platz ist. Damit weiten wir das Schwarzarbeitsgesetz auf einen Bereich aus, der nicht hierher gehört. Denn dieses Gesetz sollte sich ja ausschliesslich auf Fragen der Schwarzarbeit konzentrieren. Wenn wir hier einen Bezug zur Mehrwertsteuer schaffen, dann öffnen wir die Büchse der Pandora, dann können wir das auf alle möglichen Sachen, die kontrolliert werden müssen, ausweiten.
Die Mehrwertsteuer wird ja in regelmässigen Abständen in den Betrieben vor Ort minutiös revidiert, und zwar durch Kontrollorgane des Bundes. Wer sich je bei einem Gewerbetreibenden oder in einem KMU bei einer für die Mehrwertsteuer zuständigen Person über diese Revision informiert hat, weiss, wie sorgfältig auch dem kleinsten Detail nachgegangen wird. Es ist also nicht denkbar, dass in einem buchführungspflichtigen Unternehmen einzelne Posten untergehen. Wird in einem solchen Unternehmen ein Fall von Schwarzarbeit nachgewiesen, dann war die Buchführung nicht korrekt. Denn nur belanglose Fälle können aus der Portokasse finanziert werden. Wird Schwarzarbeit im Bereich der Nichtanmeldung bei den Sozialversicherungen systematisch betrieben, laufen diese Ausnahmen ausserhalb der Buchhaltung, denn andernfalls könnten die Löhne ja nicht bezahlt werden. Es kommt dazu, dass die Kontrollen betreffend Schwarzarbeit von kantonalen Kontrollorganen durchgeführt werden, und es kann nicht angehen, dass die Buchführung betreffend die Mehrwertsteuerabrechnungen auch von diesen kantonalen Kontrollorganen kontrolliert wird. Es wäre höchstens möglich, dass kantonale Kontrolleure einem Unternehmen eins auswischen wollen, aus welchen Gründen auch immer, wenn sie der Meinung sind: Wenn der hier nicht ganz sauber ist, ist er wahrscheinlich in einem anderen Bereich auch nicht ganz sauber. Das ist von mir aus gesehen Denunziantentum, und das, finde ich, gehört nicht in ein solches Gesetz. Wir haben uns konsequent auf die Bereiche Ausländerrecht, Quellensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht konzentriert. Die Erwähnung der Mehrwertsteuer, die ein Fremdkörper ist, hat hier nichts zu suchen. [PAGE 929]
Entsprechend bitte ich Sie um Unterstützung meines Minderheitsantrages.