David Eugen · Ständerat · 2004-12-16
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Die WAK hat sich heute Morgen mit der Frage der Differenzbereinigung zur Vorlage Nationalbankgold befasst. Wie Sie wissen, hat der Nationalrat gestern mit 106 zu 72 Stimmen an seinem Beschluss festgehalten, auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission ist zu folgendem Ergebnis gekommen: In rechtlicher Hinsicht besagt das Parlamentsgesetz, dass eine Vorlage erledigt ist, wenn ein Rat ein zweites Mal nicht auf sie eintritt. Das steht in Artikel 95 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes. Mit anderen Worten: Der Beschluss, der heute im Ständerat gefasst wird, bedeutet, dass das Geschäft, so wie es vom Bundesrat unterbreitet wurde und auf das der Nationalrat eingetreten ist, erledigt ist, wenn Sie Nichteintreten beschliessen. Materiell würde dies bedeuten, dass die Bundesverfassung nicht geändert wird. Die Änderung, die uns der Bundesrat vorgelegt hat und die auch der Nationalrat in geänderter Form vorgesehen hat, bedeutet, dass das geltende Recht der Bundesverfassung bezüglich der Verwendung des Nationalbankgoldes geändert werden soll.
Weiter haben wir in rechtlicher Hinsicht festgestellt, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Verteilung des Nationalbankgoldes in jeder Hinsicht hinreichend und klar sind.
Das gilt einmal für Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung, wo klar steht, dass das Nationalbankgold "zu mindestens zwei Dritteln" an die Kantone geht. Es steht ebenso klar in Artikel 30 des Nationalbankgesetzes, dass jener Teil der Erträge, der für die Währungspolitik der Nationalbank nicht benötigt wird, der sogenannte verbleibende Ertrag, ausschüttbarer Gewinn ist. Mit anderen Worten: Die Kommission kommt zum Schluss, dass bei einem Nichteintreten als Rechtsfolge das geltende Recht zu vollziehen ist, so wie es jetzt in der Verfassung und im Nationalbankgesetz verankert ist.
Die Kommissionsmehrheit ist auch klar der Meinung, dass die Vollzugsordnung eindeutig ist. Vollzugsverantwortlicher für diesen Beschluss und für das geltende Recht - Verfassung und Gesetz - ist der Bundesrat. Es besteht hier nach der Meinung der Kommissionsmehrheit mit anderen Worten kein politischer Entscheidungsspielraum mehr, sondern es ist ein rechtlich vorbestimmter Vollzugsakt, der hier auszuführen ist.
Wie uns Bundesrat Merz in der Sitzung mitgeteilt hat, ist es in den Gremien der Verwaltung klar, dass dieser Vollzugsakt durchgeführt werden kann, dass die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind und dass das rasch, d. h. in den ersten Monaten des Jahres 2005, geschehen kann.
Ein wichtiger Formalakt, der dazu gehört, ist der Ausschüttungsbeschluss der Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank. Dieser Ausschüttungsbeschluss wird im Frühjahr des nächsten Jahres, Grössenordnung März oder April, gefällt werden können. In formaler Hinsicht wird die Ausschüttung, wenn sie nach geltendem Recht vorgenommen wird, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt, bedeuten, dass für die Kantone eine Gutschrift bei der Nationalbank erstellt wird. Diese Gutschrift kann dann eingelöst werden; diesbezüglich wird eine Vereinbarung zwischen Bundesrat und Schweizerischer Nationalbank getroffen. Es ist auch klar, dass der ganze Vollzugsakt so ausgestaltet werden muss, dass in währungs- und geldpolitischer und volkswirtschaftlicher Hinsicht keine Nachteile eintreten. Mit anderen Worten: Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass alle Rahmenbedingungen, die einen Vollzug des geltenden Rechtes ermöglichen, sowohl in rechtlicher wie auch technischer Hinsicht gegeben sind.
In politischer Hinsicht ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass es keinen Grund gibt, den Kantonen ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Erträge am Gold zu entziehen oder auch zu kürzen. Der verfassungsrechtliche Anspruch beträgt zwei Drittel - ich habe das gesagt -, und wir sehen keinen Grund, daran etwas zu ändern. Wir sind auch überzeugt, dass die Kantone eine hohe demokratische Legitimation in Bezug auf das haben, was nachher mit dem Gold geschieht. Die Kantone sind Körperschaften der Eidgenossenschaft, die mit Kantonsräten ausgestattet sind; es sind sogar Volksbeschlüsse zu fassen, wenn es um die Verwendung von öffentlichen Mitteln geht. Mit anderen Worten: Es ist keineswegs so, dass diese Mittel in einen Raum fliessen können, wo die Bevölkerung und die Demokratie in irgendeiner Form keine Rolle spielen würden.
Zudem ist in politischer Hinsicht von Gewicht, dass es volkswirtschaftlich sehr sinnvoll ist, diese Mittel den Kantonen zukommen zu lassen, da sie damit ihre Verschuldungssituation markant verbessern können. Diese Gutschriften, welche die Kantone erhalten, bewirken, dass - für alle Kantone zusammen - schon im nächsten Jahr die Nettozinsenlast um 400 bis 500 Millionen Franken sinken kann. Das ist auch volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung. Die [PAGE 908] Kantonsregierungen haben uns auch mitgeteilt, dass sie, was ihre Seite betrifft, bestrebt sind, diese Mittel, die ihnen zufliessen, zur Entlastung ihrer Haushalte auf der Passivseite - sprich: Schulden - zu verwenden. Aber es ist klar, dessen sind wir uns alle bewusst, und ich möchte das nochmals betonen: Die Kantone sind im Fällen der Entscheide frei, sie sind eigene Körperschaften. Aber wir im Ständerat und in der Kommission vertrauen den kantonalen Organen, dass sie hier die richtigen Entscheide im Interesse der Bevölkerung fällen werden.
Zum letzten Punkt, der politisch eine Rolle spielt: Es ist Zeit, diese Goldfrage endlich zu einem Abschluss, zu einem guten Abschluss zu bringen. Wir haben jetzt viele Jahre diskutiert, wir hatten zwei Volksabstimmungen. Das Volk hat zwei Verwendungszwecke abgelehnt, nämlich die Zuweisung an die AHV durch die seinerzeitige SVP-Initiative und die Zuweisung an eine Stiftung, die vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Also ist es jetzt Zeit, diese Mittel nach dem geltenden Recht, so wie es in der Verfassung verankert ist, zu verwenden und das nicht mehr länger hinauszuzögern.
Aus all diesen Gründen schlägt Ihnen die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen vor, an Ihrem Beschluss aus der ersten Runde festzuhalten und auf dieses Geschäft nicht einzutreten.