Lombardi Filippo · Ständerat · 2004-12-16
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-16
Wortprotokoll
Ich habe Verständnis für die Bemühungen unseres Kommissionspräsidenten, seine Lösung doch noch über die Bühne zu bringen.
Bestimmt war die Aufgabe der Einigungskonferenz nicht einfach, besonders was die Position Stiftung Pro Helvetia betrifft, dem einzigen Objekt mit hoher politischer Brisanz unter den sechs verbliebenen Differenzen im Voranschlag 2005. Der Antrag, der uns jetzt vorliegt, ist aber die schlechteste Lösung, die man auswählen konnte. Man hätte vielleicht andere Wege für einen Kompromiss suchen können. Ich wäre bereit gewesen, dazu Hand zu bieten. Aber dieser Weg ist eindeutig der falsche.
Seit unserer ersten Haushaltdebatte haben wir konsequent betont, es gehe hier nicht um eine Strafaktion gegen diese Stiftung für eine misslungene Ausstellung in Paris, sondern um eine allgemeine Beurteilung der bedenklichen Art und Weise, wie die Stiftung organisiert und geführt wird, mit zu hohen Strukturkosten und der Anwendung fragwürdiger Kriterien, besonders für die Finanzierung von Auslandprojekten, die gemäss Artikel 2 des Gesetzes betreffend die Pro Helvetia einen werbenden Charakter für das Verständnis des schweizerischen Gedanken- und Kulturgutes im Ausland haben müssen. In diesem Sinne erwarten wir auch die Berichte unserer WBK und der GPK.
Aus diesen Gründen hat Frau Langenberger ihren Antrag auf eine Kürzung um 80 000 Franken - das entspräche dem supponierten Gehalt des Künstlers Hirschhorn - zu Recht zugunsten des Antrages Bieri zurückgezogen. Aus ähnlich ausgewogenen Überlegungen hat mich Kollege Schiesser in der ersten Debatte überzeugt, dem Antrag Bieri zuzustimmen.
Jetzt macht der Antrag der Einigungskonferenz genau das, was wir nicht wollten - eine Strafaktion in der Höhe von 180 000 Franken, diesmal nicht mehr gegen einen einzelnen Künstler, sondern gegen die ganze Ausstellung, die von der Pro Helvetia mit diesem Betrag finanziert wurde! Wir hätten jeden anderen Betrag auswählen können, nur nicht diesen. Ich war in der Einigungskonferenz echt befremdet und überrascht, diesen Vorschlag sowie die darauf folgende Zustimmung zur Kenntnis zu nehmen. Diesem sachlich falschen Kompromiss konnte ich mich nicht anschliessen. Obwohl ich die ständerätliche Lösung unterstützte, wäre mir persönlich - ehrlich gesagt - unter diesen Umständen die nationalrätliche Fassung noch lieber gewesen. Aber sie wurde von niemandem mehr aufgenommen.
Angesichts der politischen Brisanz dieser besonderen Position sehe ich mich deshalb, zusammen mit vielen Ratskollegen, gezwungen, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.
Man könnte natürlich - wie der Kommissionspräsident - argumentieren, dass damit der ganze Einigungsantrag hinfällig würde, was in allen Positionen den jeweils tieferen Betrag der beiden Räte ergeben würde. Leider lässt uns das Parlamentsgesetz keine andere Wahl. Aber wir wissen alle, dass wir die Beträge, die wir höher ansetzen wollten, problemlos mit dem Nachtrag I zum Voranschlag erreichen können. Es ist davon auszugehen - und ich werde mich dafür einsetzen -, dass dann die vom Ständerat beantragten Beträge bestätigt werden.
Aus diesen Überlegungen, und nachdem auch im Nationalrat nur eine knappe Mehrheit diesen falschen Kompromiss gutheissen konnte, bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen und den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.