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Bader Elvira · Nationalrat · 2005-02-28

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-02-28

Wortprotokoll

Auch wenn die Kataster für Altlasten in den Kantonen nach und nach erstellt werden, wird es noch einige Jahre dauern, bis diese Kataster lückenlos vorliegen. Das führt immer wieder dazu, dass Härtefälle entstehen können und ahnungslose Inhaber eines Grundstückes beim Bauen mit unvorhersehbaren Kosten konfrontiert werden.

Für die CVP-Fraktion gilt aber auch bei den Altlasten das Verursacherprinzip: Wenn der Inhaber beim Erwerb eines Standortes - mit der nötigen und zumutbaren Sorgfalt - keine Kenntnis von der Belastung seines Bodens oder den Kostenfolgen haben konnte, müssen die Mehrkosten für die Entsorgung von Aushub-, Abraum- und Abbruchmaterial, das besonders behandelt werden muss, und für die Untersuchungen je nach Verursachung aufgeteilt werden. Diese Regelung unterstützt einen haushälterischen Umgang mit Boden und ist für die Baugebiete in unseren Zentren von grosser Bedeutung. Sie verhindert, dass Industriebrachen ungenutzt bleiben und nur noch im Grünen gebaut wird. Für die CVP-Fraktion ist es auch wichtig, festzuhalten, dass die Kantone und Gemeinwesen durch diese Regelung nicht belastet werden. Auch die kostengünstigere Lösung bei der Verfügung über die Kostenverteilung werden wir unterstützen.

Aus diesen Gründen wird die CVP-Fraktion in Artikel 32bbis der Variante unserer Kommission und im Übrigen dem Beschluss des Ständerates zustimmen.

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