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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-02-28

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-02-28

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft befinden wir uns in der Differenzbereinigung. Es geht um die sogenannten Altlasten. Die Nationalratskommission folgt in allen Punkten dem Ständerat - mit einer Ausnahme, um deren Bereinigung wir Sie heute bitten. Bei der offenen Position geht es um die sogenannten Bauherrenaltlasten, also um Altlasten, die nicht sanierungspflichtig sind, aber deren Beseitigung, zum Beispiel im Falle eines Neubaus, trotzdem zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen von Bauherren führen kann. Die bisherige Rechtslage ist so, dass nach dem Abfallrecht bei Bauherrenaltlasten nicht der Verursacher der Altlasten, sondern der Inhaber, also der Besitzer des fraglichen Bodens, die Mehrkosten tragen muss. Der Ständerat - namentlich Ständerat Hans Hofmann - hat aber bei der Beratung darauf hingewiesen, dass es in diesen Fragen Härtefälle geben kann, deren Lösung eigentlich wünschenswert sei. Die Kommission und die Subkommission des Nationalrates haben sich dieser Frage angenommen und dabei eine Lösung gewählt, die einerseits verursachergerecht ist und nach der andererseits die Gemeinden nicht mit irgendwelchen Sanierungskosten zusätzlich belastet werden dürfen.

Es geht hier um Artikel 32bbis des Umweltschutzgesetzes. Ich werde Ihnen dazu noch eine juristische Erläuterung vorlesen, wenn die Beratung dieses Artikels ansteht.