Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-17
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Wir behandeln in diesem Artikel völlig verschiedene Themen; wir haben es gehört. Einerseits wird zur Einzeltaggeldversicherung und Hotellerieversicherung wieder der Antrag gestellt, den wir bereits in der ersten Lesung mit 82 zu 66 Stimmen abgelehnt haben. Wir wollen den Krankenkassen keine obligatorische Hotellerieversicherung auferlegen. Nach unserer Meinung soll dies ein wählbares Modul sein und nicht eine Pflicht der Kassen. Auch hier wollen Sie ja nicht einer Risikoselektion Vorschub leisten; gerade ein derartiges obligatorisches Modul kann dem Vorschub leisten.
In der Kommission wurde der Antrag mit 10 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Ich möchte auf das Thema der Netzwerke eingehen. Es ist etwas schwierig, weil wir hier eigentlich bereits auf Artikel 64 vorgreifen, mit dem wir die Netzwerke klar fördern wollen. Was wollen wir mit Artikel 13, und warum hat die Kommission den Antrag Borer mit 18 zu 3 Stimmen abgelehnt, der eine Kann-Formulierung beantragt hat, wie sie heute von Herrn Freund wiederaufgenommen wurde?
Die Versicherer müssen derartige Netzwerke als Versicherungsmodul anbieten; sie müssen nicht selber ein Netzwerk kreieren, das ist die Meinung dieses Artikels. Wenn die Krankenkassen keine derartige Versicherungsmöglichkeit anbieten, können auch die Netzwerke gar nicht entstehen. Wir verpflichten die Krankenkassen in keiner Art und Weise dazu, Netzwerke zu konstruieren. Diese müssen sich unter den Leistungsanbietern etablieren; diese sollen daran interessiert sein, solche Netzwerke anzubieten. Sie müssen sämtliche Leistungen inklusive Spital umfassen - wir sind uns klar darüber, dass diese Aufgabe nicht einfach sein wird, denn bis sich ein Netzwerk bilden wird, wird es einige Zeit gehen. Das hängt dann wiederum mit den vertraglichen Regelungen zusammen. Wenn die Krankenkassen solche Netzwerkmodule als Versicherungsmöglichkeit anbieten, können sie dann mit einem Netzwerk Verträge abschliessen. Niemand wird in ein Netzwerk gezwungen: Wir haben es abgelehnt, flächendeckende Netzwerke obligatorisch zu erklären.
Wenn Herr Antille mit seinem Antrag eine Ausnahme vom Obligatorium festlegt, ist das ein falscher Ansatz; dieses ist so nicht im Gesetz enthalten.
Ich möchte aber noch auf etwas im deutschen Text hinweisen, nämlich dass bei Absatz 2 Litera f gemäss Fahne der Satz "Der Bundesrat kann Ausnahmen bestimmen" als letzter Satz untergegangen ist. Im französischen Text ist dieser Satz enthalten, indem die Formulierung mit den Auslassungspunkten aufgenommen wird. Unseres Erachtens müsste man hier auch weiter gehen. [PAGE 1068]
Es geht uns ganz klar darum, hier diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen - mit Prämienvergünstigungen, auf die wir bei Artikel 64 zurückkommen, und mit dem doppelten Selbstbehalt, der übernommen werden muss, falls man sich nicht im Netzwerk behandeln lässt. Auch wenn hier vielleicht einige "Überbestimmungen" gemacht werden, ist die Anreizstruktur nötig. Nach Meinung der Kommission ist es aber klar, dass die Versicherungen derartige Module anbieten müssen. Sie müssen nicht Netzwerke anbieten, sondern Module, damit die Benutzer diese auch benutzen können. Wie wir es erlebt haben, wurden verschiedene variable Versicherungsformen von den einzelnen Kassen wieder abgeschafft, weil sie bis heute nicht attraktiv ausgestaltet werden konnten.
Ich beantrage Ihnen also, in Absatz 2 Litera d, aber auch in Litera f der Mehrheit zuzustimmen. Noch einmal zur Ergänzung: Der Satz "Der Bundesrat kann Ausnahmen bestimmen" ist entscheidend, und er muss hier wieder in den Text aufgenommen werden.