Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-17
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich werde mich an das Gebot der Kürze beim Eintreten halten. Wir haben in der Kommission auch beschlossen, dieses Geschäft in Kategorie IV zu behandeln.
Nachdem der Ständerat die von unserem Rat am 13. Dezember 2002 abgelehnte Vorlage nochmals bearbeitet und einige wesentliche Vorschläge des Nationalrates darin aufgenommen hat, ist nun unser Rat wieder am Zug.
Der Ständerat beschloss einige wesentliche Änderungen gegenüber der Nationalratsvorlage, die hier ja bekanntlich in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde. So hat er unter anderem die Realisierung des Sozialziels abgeändert, indem er von der generellen 8-Prozent-Regelung abkam und sich den Vorschlägen der Finanz- und der Sanitätsdirektorenkonferenz anschloss, gleichzeitig aber mit dem Einbezug und der Befreiung des dritten Kindes einer Familie von den Prämien einen neuen Aspekt hineinbrachte, der zusätzlich rund 150 Millionen Franken kosten wird. Ebenso beschloss der Ständerat im Bereich der Pflegekosten, dass die Krankenkassen die Kosten nicht vollumfänglich übernehmen müssen. Ich komme dann beim entsprechenden Artikel darauf zu sprechen.
Die nationalrätliche Kommission entschied sich grundsätzlich für die Vertragsfreiheit im ambulanten Bereich, so, wie dies auch der Ständerat getan hatte. Im Gegensatz zum Ständerat führte sie aber sehr detaillierte Ausführungsbestimmungen ein, entschied sich für eine Weiterzugsmöglichkeit des Entscheides an ein zukünftiges Bundesverwaltungsgericht und will die Entwicklung von Netzwerken der Leistungsanbieter fördern, indem sie für diese beim Abschluss von Verträgen und natürlich ebenso beim Selbstbehalt eine Privilegierung vorsieht.
Nach dem klaren Volksentscheid am Abstimmungswochenende vom 18. Mai 2003 gelang es dann in der Kommission, die Verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen - dies in der Einsicht, dass das Parlament in der Pflicht steht. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Umsetzung der Spitalfinanzierung auf eine leistungsbezogene Abgeltung und einen zeitlich gestaffelten Übergang auf die 50/50-Prozent-Finanzierung; es gilt aber auch in Bezug auf die Prämienverbilligungsmassnahmen wie auch für die Einführung der Vertragsfreiheit.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und beantragt Ihnen, dasselbe zu tun.